„Promotionsordnung mit Modellcharakter“
13.05.2015Katholisch-Theologische Fakultät bekommt neue Promotionsordnung
Nach einer etwa einjährigen Erarbeitungsphase trat am 01. April 2015 die neue Promotionsordnung der Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg in Kraft. Diese war infolge verschiedener Änderungen des Hochschulrechts erforderlich geworden. Daneben ging es auch darum, die Empfehlungen des Katholisch-Theologischen Fakultätentags von 2012 und 2014 positiv aufzugreifen.
So regelt die neue Ordnung etwa die Voraussetzungen von Absolventinnen und Absolventen eines Lehramts- oder Masterstudiengangs für eine theologische Promotion. Der Qualitätssicherung dient unter anderem der obligatorische Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der alle zu erbringenden Leistungen festgelegt werden. Hierfür bietet die neue Ordnung verschiedene Möglichkeiten. Im Blick auf die vertiefenden Studien, die vom Akkommodationsdekret gefordert werden, sind nun, wie vom Fakultätentag angeregt, nicht nur die bislang üblichen vier Haupt- oder Oberseminare vorgesehen, sondern eine ganze Reihe von vertiefenden wissenschaftlichen Leistungen, aus denen ausgewählt werden kann.
Ob die neue Ordnung gelungen ist? „Die Bildungskongregation jedenfalls“, so Dekan Prof. Dr. Heribert Hallermann, „hält die Empfehlungen des Fakultätentags in unserer Promotionsordnung für mustergültig umgesetzt. Und es ist auch die erste Promotionsordnung in Deutschland, die diese Empfehlungen integriert hat. Insofern kommt unserer Promotions-ordnung in gewisser Weise Modellcharakter zu.“