Tagungsband erschienen: Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch
13.11.2012Der neu erschienene über 400 Seiten starke Band dokumentiert die Vorträge der gleichnamigen wissenschaftlichen Fachtagung auf Schloss Hirschberg im Oktober 2011, berichtet aus einigen Workshops der Tagung und bietet zudem weiterführende Beiträge.
Nach einer Welle von Anzeigen gegen Geistliche wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen geht es zum einen um die engagierte Sorge für die Opfer und zum anderen um die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle, die noch im vollen Gange ist. Dabei wendet die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht an – nicht als Alternative zum Strafrecht des Staates, sondern als eine Ergänzung, die über die Möglichkeiten des staatlichen Rechts hinausreicht. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen: Wie kann das Phänomen des sexuellen Missbrauchs in der Kirche beschrieben werden und wie ist es aus moraltheologischer Sicht zu beurteilen? Welche Vorgaben machen die geltenden kirchlichen Normen für die anstehenden Strafverfahren? Sind diese Normen geeignet, um potentielle Opfer besser zu schützen und die Täter wirksam zu bestrafen? Wie können oder müssen die Bischöfe mit Tätern umgehen? Welche Bedeutung kommt für alle Beteiligten dem Recht auf guten Ruf und die eigene Intimsphäre zu? Wie läuft ein kirchlicher Strafprozess ab und wie sind die Rollen der verschiedenen Prozessbeteiligten definiert?
Durch die Beantwortung dieser und andere Fragestellungen werden Interessierten fundierte Informationen sowie Entscheidungsträgern und Betroffenen sachdienliche Hinweise gegeben.
Herausgeber: Heribert Hallermann, Dr. theol. habil., Professor für katholisches Kirchenrecht an der Universität Würzburg; Thomas Meckel, Dr. theol., Akademischer Rat am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Würzburg; Sabrina Pfannkuche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Universität Mainz; Matthias Pulte, Dr. phil. habil., Lic. iur. can., Dipl. theol., Professor für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Universität Mainz.