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Lehrstuhl für Dogmatik

Staatsexamen in Dogmatik

 

Im Rahmen Ihres 1. Staatsexamens müssen Sie, als Lehramstudierende*r der Theologie, in einem Fach der systematischen Theologie eine Ihrer Examensprüfungen ablegen.

Wir freuen uns sehr, dass Sie erwägen Ihr systematisches Staatsexamen in Dogmatik abzulegen. 
Daher haben wir auf dieser Seite ein paar nützliche Informationen für Sie zusammengestellt.

Der Lehrstuhl für Dogmatik bietet jedes Semester einen Vorbereitungskurs auf das Staatsexamen in Dogmatik an.
 

Zielgruppe:

Lehramtsstudierende jeder Schulart, die sich in der Vorbereitung auf das Staatsexamen im Bereich der Dogmatik befinden, sowie alle Interessierte, die sich im Bereich der Dogmatik eine Vertiefung und Sicherung ihres Wissensstandes wünschen.
 

Bei Rückfragen zum Staatsexamen in Dogmatik, wenden Sie sich gerne per Mail an uns: ursula.eisl@uni-wuerzburg.de


Themenfelder der Dogmatik im Staatsexamen

Inhalt:

Die Sitzungen zur Christologie  blicken auf die biblischen Ansätze der Christologie sowie ihre dogmengeschichtliche Entfaltung bis zum Konzil von Chalcedon. Darüber hinaus wird die Christologie mit dem kirchlichen Trinitätsglauben in seiner Ausdifferenzierung innerhalb der ersten drei Jahrhunderte verwoben. Zudem betrachten die Sitzugen die Heilsbedeutung von Tod und Auferstehung Jesu Christi und arbeiten ihre systematische Relevanz anhand soteriologischer Modelle in der Theologiegeschichte auf. 
 

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Biblische Ansätze der Christologie in dogmatischer Perspektive
  • Dogmengeschichte der Christologie bis zum Konzil von Chalcedon inklusive der theologischen Wirkunsgeschichte bis Konstantinopel III (681)
  • Die Heilsbedeutung von Inkarnation, Tod und Auferstehung Jesu Christi (biblische und systematische Entfaltung).

Inhalt:

Die Sitzungen zur  Gotteslehre  beschäftigen sich mit den Hermeneutischen Fragen der Gotteslehre. Daher wird die Erkennbarkeit Gottes durch Offenbarung sowie die Redeweise der Analogie explizit in den Blick genommen. Eine besondere Betrachtung erfährt hierbei der trinitarische Entwurf Karl Rahners und seine kritische Würdigung durch Hans Urs von Balthasar. Darüber hinaus befassen sich mit trinitätstheologischen Entwürfen der Postmoderne. 

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Das Gottesbild des Alten und Neuen Testaments in dogmatischer Perspektive
  • Der kirchliche Trinitätsglaube: Geschichte der Trinitätslehre bis zum Konzil von Konstantinopel
  • Exepmlarische Entwürfe der gegenwärtigen Trinitätslehre

Inhalt:

Die Sitzung zur Schöpfung & Anthropologie beschäftigt sich mit den Grundbegriffen der christlichen Schöpfungslehre. Daran anschließend betrachtet sie das Spannungsfeld zwischen Schöpfungslehre und Evolutionstheorie und wagt den Versuch einer hermeneutischen Durchdringung. 

Darüber hinausgehend wird die Frage nach der Ebenbildlichkeit des Menschen, seiner Geschlechtlichkeit als Mann/Frau/Divers und seiner Sündenverfallenheit thematisiert. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den anthropologischen Theologumenen der Würde, Freiheit und der sogenannten ›Erbsünde‹. 

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Das christliche Menschenbild im Kontext dogmatischer Schöpfungstheologie unter den Bedingungen evolutiven Denkens
  • Der Mensch als Geschöpf, Gottes Ebenbild, Mann und Frau
  • Der Mensch als Sünder
  • Ur-/Erbsünde (biblische Grundlage; Lehre des Augustinus; exemplarische Versuche heutiger Explikation)

 

Inhalt:

Die Sitzung zur Allgemeinen Sakramentenlehre befasst sich mit der Grundlegend der 7 Sakramente. Hierbei wird die Rede des Realsymbols sowie die Spannung des performativen Geschehens in seiner Kommunikation betrachtet. Ebenso wird die christlogische Begründung sowie die ekklesiologische Vermittlung der Sakramente beleuchtet. Die Sitzung zur Speziellen Sakramentenlehre betrachtet die Taufe als wesentliches Moment der christlichen Initiation und beleuchtet zudem die Wechselwirkung von Glaube, Geistgabe und Kirchengliedschaft. Des Weiteren bildet die Eucharistie den zweiten Schwerpunkt des Diskurses. Hierzu wird die Transsubstantionslehre und ihre hellenistische Grundlage kritisch reflektiert und mit postmodernen Ansätzen, im Besonderen mit Stefan Oster, in ein ertragreiches Verhältnis gesetzt. 

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Grundlegung der Allgemeinen Sakramentenlehre
  • Taufe: biblisches Fundament, geschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung
  • Eucharistie: biblisches Fundament, geschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung

Inhalt:

Die Sitzung zur Eschatologie beschäftigt sich mit der christlichen Hoffnung auf Auferstehung angesichts des menschlichen Sein zum Tode. Hierfür wird neben einer Theologie des Todes die Hermeneutik und verschiedene Modelle der Eschatologie ausgefaltet. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Fragestellung der Auferstehung im Tod bzw. der Unsterblichkeit der Seele ein. Darüber hinaus erfahren die klassischen Redeweisen von Gericht, Purgatorium, Himmel, Hölle und Vollendung eine aktuell-systematische Relektüre.

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Hermeneutik und Modelle der Eschatologie
  • Theologie des Todes
  • Auferstehung von den Toten
  • Seelenbegriff
  • Gericht, Purgatorium, Himmel und Hölle

Inhalt:

Die Sitzung zur Ekklesiologie beschäftigt sich mit biblischen Ansatzpunkten der Ekklesiologie, stellt Grundzüge des Kirchenverständnisses von LG vor und nimmt die Strukturen der katholischen Kirche in den Blick. Hierbei stehen besonders die Differenzierung in allgemeines und besonders Priestertum sowie die notae ecclesiae im Fokus. 

Erwartungshorizont im Staatsexamen: 

  • Biblische Ansatzpunkte der Ekklesiologie
  • Ekklesiologische Grundbegriffe und Grundstrukturen im Licht von Lumen Gentium 
  • Die Eigenschaften der Kirche nach dem Großen Glaubensbekenntnis

Hinweise zum Staatsexamen


Hinweise zur Ersten Staatsprüfung im Fach Dogmatik für den vertieften Lehramtsstudiengang [LPO I §79 (2) 2a]
 

Prüfungsstoff im Examen:

1. Gotteslehre und Christologie

Das Gottesbild des Alten und Neuen Testaments in dogmatischer Perspektive; der kirchliche Trinitätsglaube: Geschichte der Trinitätslehre bis zum Konzil von Konstantinopel; exemplarische Entwürfe der gegenwärtigen Trinitätstheologie; biblische Ansätze der Christologie in dogmatischer Perspektive; die Dogmengeschichte der Christologie bis zum Konzil von Chalcedon inklusive der theologischen Wirkungsgeschichte bis Konstantinopel III (681); die Heilsbedeutung von Inkarnation, Tod und Auferstehung Jesu Christi (biblische und systematische Entfaltung).

2. zentrale Aspekte der Sakramentenlehre und Ekklesiologie

Biblische Ansatzpunkte der Ekklesiologie; Ekklesiologische Grundbegriffe und Grundstrukturen im Licht von Lumen Gentium (Sakramentalität und communio-Struktur; Kirche als Volk Gottes, Leib Christi und Tempel des Heiligen Geistes, gemeinsames und besonderes Priestertum; Episkopat und Primat); die Eigenschaften der Kirche nach dem Großen Glaubensbekenntnis; Grundlegung der Allgemeinen Sakramentenlehre; Taufe: biblisches Fundament, theologiegeschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung; Eucharistie: biblisches Fundament, theologiegeschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung.

3. zentrale Aspekte der Theologischen Anthropologie und Schöpfungslehre

Das christliche Menschenbild im Kontext dogmatischer Schöpfungstheologie unter den Bedingungen evolutiven Denkens: der Mensch als Geschöpf, Gottes Ebenbild, Mann und Frau; der Mensch als Sünder; Ur-/Erbsünde (biblische Grundlage; Lehre des Augustinus; exemplarische Versuche heutiger Explikation).

4. zentrale Aspekte der Eschatologie

Hermeneutik und Modelle der Eschatologie; Theologie des Todes; Auferstehung von den Toten; Seelenbegriff; Gericht, Purgatorium, Himmel und Hölle.

 

Für die schriftliche Prüfung gilt:
  • Bei der Meldung zur Prüfung kann als Teilgebiet Dogmatik angegeben werden.
  • Es werden 3 Themen aus den 4 Teilgebieten zur Wahl gestellt.
  • 1 dieser 3 Themen ist zu bearbeiten.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Stunden.

 

Für die LPO 2009 siehe: www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2009/heftnummer:2


Hinweise zur Ersten Staatsprüfung im Fach Dogmatik für die nicht vertieften Studiengänge [LPO I §55 (2) 2a].
 

Prüfungsstoff im Examen

1. Gotteslehre

Das Gottesbild des Alten und Neuen Testaments in dogmatischer Perspektive; der kirchliche Trinitätsglaube: Geschichte der Trinitätslehre bis zum I. Konzil von Konstantinopel; exemplarische Entwürfe der gegenwärtigen Trinitätstheologie.

2. Christologie 

Biblische Ansätze der Christologie in dogmatischer Perspektive; die Dogmengeschichte der Christologie bis zum Konzil von Chalcedon inklusive der theologischen Wirkungsgeschichte bis Konstantinopel III (681); die Heilsbedeutung von Inkarnation, Tod und Auferstehung Jesu Christi (biblische und systematische Entfaltung).

3. Grundzüge der theologischen Anthropologie

Das christliche Menschenbild im Kontext dogmatischer Schöpfungstheologie unter den Bedingungen evolutiven Denkens: der Mensch als Geschöpf, Gottes Ebenbild, Mann und Frau; der Mensch als Sünder; Ur-/Erbsünde (biblische Grundlage; Lehre des Augustinus; exemplarische Versuche heutiger Explikation).

4. Grundzüge der Sakramentenlehre 

Grundlegung der Allgemeinen Sakramentenlehre;
Taufe: biblisches Fundament, geschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung;
Eucharistie: biblisches Fundament, geschichtliche Aspekte, aktuelle systematische Entfaltung.


Für die schriftliche Prüfung gilt:
  • Bei der Meldung zur Prüfung kann als Teilgebiet Dogmatik angegeben werden.
  • Es werden 3 Themen aus den 4 Teilgebieten zur Wahl gestellt.
  • 1 dieser 3 Themen ist zu bearbeiten.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Stunden.

 

Für die LPO 2009 siehe: www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2009/heftnummer:2

 

Zugelassene Hilfsmittel für die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen nach der LPO I

(Katholische Religionslehre)

Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Ausgenommen hiervon sind An- und Unterstreichungen sowie Verweisungen innerhalb der zugelassenen Hilfsmittel (als Stellenangaben, z. B. „§ 11 Abs. 2“, „Seite 112“, „Matthäus 25,1–10“, „Joh“). Auch an das zugelassene Hilfsmittel angebrachte Register oder Haftzettel dürfen abgesehen von V erweisungen keine Eintragungen enthalten. Verweisungen bzw. An- und Unterstreichungen dürfen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen (z. B. indem sich aus einzelnen Eintragungen oder Verweisungen Fachbegriffe oder nicht im Hilfsmittel enthaltene Informationen zusammensetzen lassen). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von zugelassenen Hilfsmitteln mit unzulässigen Eintragungen oder Verweisungen als Unterschleif zu werten ist (§ 13 LPO I), und zwar auch dann, wenn die Eintragungen oder Verweisungen für die Prüfungsaufgabe keinen Vorteil bringen konnten. Außer den nachstehend aufgeführten Hilfsmitteln sind neben dem Schreibzeug Zeichengeräte (wie Reißzeug, Dreiecke, Winkelmesser, Kurvenlineale, Ellipsenschablonen) zum Gebrauch zugelassen.

Soweit Hilfsmittel vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt werden, ist dies ausdrücklich vermerkt. Alle übrigen zugelassenen Hilfsmittel sind von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.


1. Für die Erste Staatsprüfung in den Unterrichtsfächern für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen,Realschulen, beruflichen Schulen und Sonderschulen sind zugelassen:

Katholische Religionslehre:

  • Altes Testament in hebräischer Sprache
  • Neues Testament in griechischer oder griechischer und lateinischer Sprache
  • Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung – bisherige Fassung –, Verlag Herder
  • Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung – revidierte Fassung von 2017 –, Verlag Herder
  • Die Bibel, Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Gesamtausgabe – bisherige Fassung – (Katholisches Bibelwerk; Deutsche Bibelgesellschaft)
  • Die Bibel, Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Gesamtausgabe – revidierte Fassung von 2017 –(Katholisches Bibelwerk; Deutsche Bibelgesellschaft)
  • Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift - Die Bibel - Studienausgabe, Katholische Bibelanstalt
  • Synopse zum Münchener Neuen Testament. Für das Collegium Biblicum München e.V. herausgegeben von Josef Hainz. Düsseldorf: Patmos 1991 oder eine spätere Auflage
  • Schmid, Josef; Synopse der drei ersten Evangelien mit Beifügung der Johannes-Parallelen, Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 
  • Wissenschaftliche Quellensammlung Denzinger-Hünermann, Enchiridion Symbolorum, Verlag Herder
  • Texte zur Katholischen Soziallehre, Bd. 1: Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente
  • Kleines Konzilkompendium von Rahner-Vorgrimler
  • J. Alberigo u.a.: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Verlag Herder

2. Für die staatliche Zwischenprüfung und die Erste Staatsprüfung in den vertieft studierten Fächern (ohne berufliche Fachrichtungen) sind zugelassen:

Katholische Religionslehre:

Die unter 1. genannten Hilfsmittel sowie zusätzlich:

- Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Verlag Butzon & Bercker, Kevelaer

 

Quelle: Merkblatt für Prüfungsteilnehmer des Kultusministeriums (Stand: März 2022) – hier abrufbar