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Lehrstuhl für Kirchenrecht

Archiv Meldungen

Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Situation wurden bis auf Weiteres alle Veranstaltungen abgesagt!
 


 

Exkursion nach Berlin: "Staat - Kirche - Politik"

Der Lehrstuhl für Kirchenrecht veranstaltet vom 24.-28.09.2018 eine Exkursion nach Berlin zum Thema "Staat, Kirche und Politik".

An der Exkursion können bis zu 25 Studierende teilnehmen, wobei die Plätze vorrangig an die Teilnehmer des (Block-)Seminars zum selben Thema im Sommersemester 2018 vergeben werden. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 13.04.2018 im Lehrstuhlsekretariat anzumelden. Zur finanziellen Unterstützung der Exkursion wurden verschiedene Anträge gestellt. Nähere Auskünfte erteilen Frau Krähe und Frau Volpert.

 

Verbindliche Anmeldung bei Frau Volpert (l-kirchenrecht@uni-wuerzburg.de).

Weitere Informationen bei Anna Krähe (anna.kraehe@uni-wuerzburg.de).

Exkursionsprogramm

 


 

Fachschaftslehrauftrag im SS 2018 – „Staat, Kirche und Politik“

In Zusammenarbeit mit der Fachschaftsvertretung Theologie veranstaltet der Lehrstuhl für Kirchenrecht im kommenden Sommersemester 2018 ein Seminar im Rahmen des Fachschaftslehrauftrages zum Thema

„Staat, Kirche und Politik. Grundfragen des Staatskirchenrechts und aktuelle rechtliche Entwicklungen des Verhältnisses von Kirche und Staat“.

Die Lehrveranstaltung wird am 8./9./15./16.06.2018 als Blockseminar durchgeführt.

Die Lehrveranstaltung dient einer intensiven Befassung mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso soll die praktische Arbeit an der Schnittstelle von Politik und Kirche zu beleuchten. Als externer Dozent wird Herr Andreas Glock das Hauptseminar begleiten, der insbesondere seine praktische bundespolitische Erfahrung als Büroleiter der Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach und aktuell Dr. Hermann-Josef Tebroke einbringen wird. Die Studierenden werden so nicht nur ein vertieftes Verständnis des Staat-Kirche-Verhältnis gemäß dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung erarbeiten, sondern auch Einsichten über politische Prozesse im Kontext der staatlichen Gesetzgebung gewinnen.

Im September 2018 ist zudem eine wissenschaftliche Exkursion zum Thema „Staat, Kirche und Politik“ nach Berlin geplant. Die Plätze für die Teilnahme an dieser Exkursion sind begrenzt auf maximal 25 und werden bevorrechtigt an Teilnehmer dieses Hauptseminars vergeben.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie bei Sb@home.

Studierende aller Studiengänge sind herzlich zu diesem Seminar eingeladen!

 


Tagung „Ius semper reformandum. Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft“;

4.-6. Oktober 2017 auf Schloss Hirschberg

Der Mainzer und der Frankfurter Lehrstuhl für Kirchenrecht laden Sie herzlich zur Hirschberger Kirchenrechtstagung ein, die sich vom 4.-6. Oktober 2017 der Frage des Ius semper reformandum und damit unterschiedlichen Reformvorschlägen aus der Kirchenrechtswissenschaft widmet. Daher möchte diese Tagung im Sinne des sentire cum Ecclesia nicht nur deskriptiv den Ist-Stand kirchlichen Rechts de lege lata beschreiben, sondern die Frage nach möglichen Reformvorschlägen de lege ferenda in zentralen Rechtsbereichen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick nehmen.

Beachten Sie auch die Ankündigung des Lehrstuhls für Kirchenrecht in Sankt Georgen, Frankfurt am Main.

Die Tagung kann auch im Rahmen eines Hauptseminars besucht werden. Informationen finden Sie dazu im Vorlesungsverzeichnis und bei den Veranstaltungen von Frau Mag. Theol. Anna Krähe. Es ist außerdem möglich, die Fachtagung ohne die Teilnahme am gesamten Hauptseminar zu besuchen; es wird jedoch darum gebeten, sich per Mail bei Frau Anna Krähe rückzumelden und - wenn möglich - bei der angekündigten Vorbesprechung anwesend zu sein.

Hier können Sie einen Blick in das Tagungsprogramm werfen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular für Ihre Teilnahme.

Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen und die Tagung durch Ihre Präsenz und Diskussion bereichern.

 


 

Aktuelle Buchveröffentlichung von Prof. em. Dr. Heribert Hallermann: "... dass nur öffentlich predige, wer gesandt ist."

Sind die Bestimmungen zur Laienpredigt eine Anleitung zur Schizophrenie? Das jedenfalls meint ein Autor, der sich zu einer entsprechenden Neuregelung dieser Frage in der Schweiz im Jahr 2015 äußert. Das offizielle Verbot der Laienpredigt sorgt immer noch für Aufregung.
Das kirchenrechtlich und rechtsgeschichtlich ausgerichtete Werk fragt nach der Entstehung und Begründung des sogenannten Laienpredigtverbots. So untersucht es z.B. Entscheidungen mittelalterlicher Synoden aber auch Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Dabei stellt sich heraus, dass es im Kern gar nicht um die Predigt geht, sondern um einen Streit um das Kirchenbild. Daher wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Frage der Laienpredigt immer mehr zu einem Konflikt um die Kompetenzen von Priestern und Laien hochstilisiert. Tatsächlich muss es aber um die Frage gehen, wer eine Sendung zur Predigt erhalten kann. Das Konzil hat dabei die Türen für Laien weit geöffnet. Der Impuls von Papst Franziskus, manche Fragen auf teilkirchlicher und nicht auf weltkirchlicher Ebene zu lösen, eröffnet neue Perspektiven

Zur Wissenschaftlichen Reihe


Probevorträge im Rahmen des Berufungsverfahrens für die Neubesetzung des Lehrstuhls für Kirchenrecht am 26.10.2016

Die Kath.-Theol. Fakultät lädt alle Interessierten, insbesondere alle Studierenden, herzlich zu den Probevorträgen im Berufungsverfahren "Kirchenrecht" ein. Die Probevorträge finden am 26.10.2016 in der Neuen Universität (Sanderring 2, 97070 Würzburg) statt.

09.00 Uhr (Hörsaal 318)

Prof. Dr. Bernhard Sven Anuth

Keine Angst vor der Beichte? Beobachtungen zum Beichtgeheimnis aus kirchenrechtlicher Sicht

11.00 Uhr (Hörsaal 318)

Prof. Dr. Judith Hahn

Heilen und Richten? Eine Problemanzeige zum Gerichtsgedanken im Bußrecht – aus aktuellem Anlass

14.00 Uhr (Hörsaal 414)

Dr. Martin Rehak

Ist der hl. Kilian umsonst gestorben? Über das Ehehindernis der Schwägerschaft (affinitas) in Geschichte und Gegenwart des kanonischen Rechts

 

Die Probevorträge dauern jeweils 30 Minuten. Anschließend findet jeweils eine 15-minütige Diskussion mit dem Auditorium statt.

Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. Heribert Hallermann am 6. Juli 2016

Am Mittwoch, dem 06. Juli 2016, verabschiedete die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg Prof. Dr. Heribert Hallermann, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, der zum 30. September 2016 emeritiert wird.

In einem Festakt würdigten Mitglieder der Katholisch-Theologischen Fakultät, Kollegen und Weggefährten die wissenschaftliche Arbeit, den Einsatz für die Fakultät und die Studierenden sowie auch das außeruniversitäre Engagement von Prof. Hallermann, der seit 2003 Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist.

In seinem Grußwort stellte Dekan Prof. Dr. Martin Stuflesser das umfangreiche wissenschaftliche Schaffen Prof. Hallermanns sowie sein Wirken als Prediger bei Studierendengottesdiensten und in den Gemeinden im Ochsenfurter Gau heraus. Im Besonderen dankte er Prof. Hallermann für sein über das normale Maß hinausgehendes Engagement in der Selbstverwaltung der Fakultät, das sich nicht in der Vertretung der Fakultät beim Katholisch-Theologischen Fakultätentag in den Jahren 2005 bis 2013, der Mitgliedschaft im Priesterrat der Diözese Würzburg seit 2005 und der Arbeit in anderen fakultären Gremien erschöpfte. Mit Sachverstand und immer mit Blick auf und im Einsatz für die Studierenden als Rat- und Auskunftsgeber habe sich Prof. Hallermann für die Fakultät eingesetzt. Dabei hob Dekan Prof. Stuflesser besonders die grundlegende Arbeit Prof. Hallermanns in der Umsetzung des Bologna-Prozesses an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg hervor, die dazu beigetragen habe, dass Würzburg für viele Studierende auch von außerhalb zu einem attraktiven Studienstandort geworden sei. In seiner Zeit als Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät von 2013 bis 2015 habe Prof. Hallermann grundlegende Weichen für die bauliche Zusammenführung der Fakultät gestellt und sechs Neuausschreibungen für Lehrstühle und Professuren begleitet. Mit einem herzlichen Dank im Namen der ganzen Fakultät schloss Dekan Prof. Stuflesser seine Begrüßung und wünschte Prof. Hallermann für seinen Ruhestand alles Gute und Gottes Segen.

In seiner Abschiedsvorlesung zum Thema „Ignorantia iuris – (k)ein Problem für die Kirche?“ arbeitete Prof. Hallermann die Funktion des Kirchenrechts in der und für die Kirche heraus. Den Ausgangspunkt bildete eine Betrachtung der ignorantia iuris als Unkenntnis, Nicht-Annehmen oder auch Nicht-Verstehen von Rechtsnormen, das auch als bewusstes Nicht-Wissen-Wollen anzutreffen ist. Letzteres wird häufig als eine Form von Handlungsfreiheit missverstanden, wirkt sich jedoch in Rechtsverletzung und willkürlicher Machtausübung aus, wodurch Dritte geschädigt und in ihrer Rechtstellung beeinträchtigt werden können. Die durch diese Rechtsbeugung in der Kirche bedrohten Rechtssubjekte sind alle Gläubigen, denen aufgrund der Taufe Rechte und Pflichten in der Kirche als Gemeinschaft aller Gläubigen zukommen. Zudem versteht sich die Kirche im Sinne des II. Vatikanischen Konzils selbst als Keim und Anfang des Reiches Gottes, in dem Gerechtigkeit, Liebe und Frieden herrschen sollen. In drei Thesen arbeitete Prof. Hallermann die Bedeutung des Kirchenrechts für den Aufbau der kirchlichen Gemeinschaft und jeden Gläubigen heraus und verwies gleichzeitig auf die Gefährdung, die von einer Missachtung des Rechts für die ganze Kirche und ihren Auftrag ausgeht.

“Das Konzil bleibt ohne Kirchenrecht belanglos.“ Bleibender und unabdingbarer Referenzpunkt für das Kirchenrecht ist das II. Vatikanische Konzil, dessen Ekklesiologie im Codex Iuris Canonici von 1983 in Recht übersetzt wurde und der der praktischen Umsetzung der konziliaren Vorgaben dienen soll. Dabei bleibt der Codex jedoch immer an das Konzil gebunden. Der grundlegenden Funktion des Kirchenrechts, im Besonderen die Communio-Ekklesiologie des Konzils in der Praxis erfahrbar zu machen und rechtlich verbindlich auszugestalten, steht in heutiger Zeit mangelnde Anwendung und Befolgung kirchenrechtlicher Normen als praktische Form der ignorantia iuris entgegen. Gerade dieses Handeln verhindert aber die Verwirklichung der konziliaren Reformimpulse, beeinträchtigt die Ausübung der Sendung der Kirche und steht dem Aufbau von Gerechtigkeit entgegen. „Die Rechtsvergessenheit gefährdet das Ziel der Kirche.“ Kirche als Anfang des Reiches Gottes, in dessen Vollendung die Gerechtigkeit wohnt, hat diese Gerechtigkeit, Frieden und Liebe zu verkünden und zu sichern, baut sich zugleich aus diesen Aspekten auf. Gerade die Gerechtigkeit bedarf zu ihrer Verwirklichung aber der institutionellen Fassung in Rechtsordnungen, Gesetzen und Rechtsprechung, um das Gemeinwohl für die ganze Gemeinschaft und den Einzelnen zu fördern und Freiheit, Sicherheit und Gleichheit zu schützen. Die Missachtung von Recht untergräbt diesen Aufbau von Gerechtigkeit, indem ein solches, rein willkürliches Handeln das Vertrauen in die Rechtsgemeinschaft zerstört, Ungleichbehandlung und Rechtsunsicherheit fördert und somit die ganze Gemeinschaft gefährdet. „Die gute Kenntnis und die barmherzige Anwendung des Rechts sind notwendig, um die Schwachen zu schützen.“ Der Schutz vor Willkür, damit der Schutz der Rechte der Schwachen und Ohnmächtigen, ist eine zentrale Aufgabe der Rechtsordnung. Gerade den Menschen, die in ihren Rechten beeinträchtigt oder deren Rechte missachtet werden, soll nach Papst Franziskus mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit begegnet werden. Dieses barmherzige Handeln, in dem das Recht nicht negiert, sondern letztlich überboten wird, erfordert aber die profunde Kenntnis des Kirchenrechts, seiner Methoden, Einfühlungsvermögen und Erfahrung. In diesem Sinne kann der barmherzige Umgang mit Recht Gerechtigkeit fördern und verwirklichen. Sollen Schwache und Ohnmächtige in dieser Form geschützt werden, sind aber auch klare und verbindliche Äußerungen und Regelungen notwendig, die das Vertrauen und die Position des Einzelnen stärken und so zur Rechtssicherheit in der Gemeinschaft beitragen. Prof. Hallermann beschloss seine Ausführungen mit der Aussage, dass die Rechtskenntnis und Rechtsanerkenntnis, die Förderung von Rechtssicherheit und die Verwirklichung von Rechtsschutz in der Kirche ein Beitrag zum Aufbau des gewollten Reiches der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens seien.

Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Prof. Hallermann die Festschrift zu seinem 65. Geburtstag von den drei Herausgebern Prälat P. Dr. Markus Graulich SDB (Rom), Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) und Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz) verliehen.

Zunächst präsentierte Prof. Meckel die Festschrift mit dem Titel „Ius canonicum in communione christifidelium“, womit in Bezug auf c. 204 CIC/1983 eines der wissenschaftlichen Kernanliegen Prof. Hallermanns aufgegriffen wurde. In der umfangreichen und fruchtbaren Publikationstätigkeit Prof. Hallermanns griff dieser immer wieder explizit die Frage des Verhältnisses zwischen dem II. Vatikanischen Konzil und dem Codex Iuris Canonici von 1983 auf und bezog sie in seine Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten der Gläubigen, dem Pfarreienrecht, dem Sakramentenrecht und der Ökumene mit ein, hob Prof. Meckel hervor. In einer zweiten Forschungslinie habe sich Prof. Hallermann intensiv mit Fragen des Staatskirchenrechts bzw. des Religionsrechts beschäftigt. Dabei sei es Prof. Hallermann immer wieder ein Anliegen gewesen, die Brücke zu anderen theologischen Disziplinen zu schlagen und das Kirchenrecht in der Theologie zu verorten und zu vernetzen. Diese Forschungsschwerpunkte Prof. Hallermanns seien auch zu Leitgedanken der Festschrift geworden. Prof. Meckel würdigte Prof. Hallermann abschließend als begeisternden, engagierten, fordernden und fördernden akademischen Lehrer. Er schloss mit dem Wunsch Prof. Hallermann möge seine Publikationstätigkeit auch nach seiner Emeritierung nicht einstellen und so wünschte er dem Jubilar viele fruchtbare, erfüllte und gesegnete weitere Jahre, nicht zuletzt im Dienst von Kirche und Wissenschaft.

Prof. Pulte dankte allen 39 Autoren und Autorinnen für ihre Beiträge und die bereichernde Mitarbeit an der Festschrift und stellte diese in ihren Kerngedanken vor. Die erste Sektion widmet sich dem Thema “Konzil und Codex“ und betrachtet damit eine Grundfrage des kanonischen Rechts und die hermeneutische Schlüsselfunktion des II. Vatikanischen Konzils für das Kirchenrecht. Unter der Überschrift “Theologie und Kirchenrecht“ eröffnet die zweite Sektion eine interdisziplinäre Debatte des Kirchenrechts mit anderen theologischen Disziplinen. Die dritte Sektion “Religionsrecht“ befasst sich angesichts der zunehmenden religiösen Pluralität mit aktuellen Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion.

Prof. Dr. Stephan Haering richtete einige Worte an Prof. Hallermann und bedankte sich für die langjährige Zusammenarbeit im Forschungsprojekt “Editionen der Dekretsumme und der Quaestionensumme des Magister Honorius und der ’Summa Lipsiensis’“ und seine Beitragstätigkeit für die Zeitschrift “Archiv des katholischen Kirchenrechts“.

Für die Studierenden der Katholisch-Theologischen Fakultät sprach Katharina Leniger Dankesworte und lobte Prof. Hallermann als ehrlichen, immer ansprechbaren sowie engagierten Professor. Ihre lebendige, mit großer Sympathie und viel Charme vorgetragene Rede ließ charakteristische wissenschaftliche und menschliche Züge des Professors und des Chefs am Lehrstuhl deutlich werden.

Mit einem feierlichen Empfang im Lichthof der Neuen Universität am Sanderring mit allen Kollegen und Kolleginnen, Studierenden und Gästen ging die Abschiedsvorlesung von Prof. Hallermann zu Ende, die vom Billroth-Quartett musikalisch umrahmt wurde. Zum Empfang spielten Bläser vom Musikverein Essfeld auf.

Mit einem herzlichen Dank für sein Engagement als akademischer Lehrer, Mitglied und Vertreter der Katholisch-Theologischen Fakultät und seine beständige und umfassende wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des Kirchenrechts und der Theologie verabschiedet sich die Fakultät von Prof. Dr. Heribert Hallermann und wünscht ihm für seinen Ruhestand alles Gute.

 

Professor Dr. Heribert Hallermann seit 40 Jahren Priester

Würzburg (POW) Das 40. Jubiläum seiner Priesterweihe begeht am Sonntag, 26. Juni, Professor Dr. Heribert Hallermann (65), Priester des Bistums Eichstätt und seit Oktober 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Universität Würzburg.

Hallermann wurde in Dortmund geboren und wuchs in Nürnberg auf. Nach dem Abitur im Jahr 1970 studierte er in Eichstätt und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom Philosophie und Theologie. Am 26. Juni 1976 empfing Hallermann in Eichstätt die Priesterweihe. Nach Kaplansjahren in Neumarkt-Sankt Johannes und in der Dompfarrei Eichstätt wurde Hallermann 1981 zum Stadtjugendseelsorger in Nürnberg ernannt. 1986 wurde er Landespräses des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in München. 1992 wechselte Hallermann als Referent für Schul-, Hochschul- und Akademikerseelsorge in die Zentralstelle Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Während dieser Zeit promovierte er von 1993 bis 1996 in Trier bei Professorin Dr. Ilona Riedel-Spangenberger mit einer Dissertation zum Thema „Präsenz der Kirche an der Hochschule. Eine kirchenrechtliche Untersuchung zur Verfassung und zum pastoralen Auftrag der katholischen Hochschulgemeinden in Geschichte und Gegenwart“. 1998 folgte die Habilitation an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit der Habilitationsschrift „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“.

Von 1996 bis 2001 war Hallermann Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht in Mainz und bis 2004Schriftleiter für das dreibändige Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) sowie Pfarrmoderator in der Pfarrei Ober-Hilbersheim-Sankt Josef (Bistum Mainz). Ab dem Wintersemester 1998/99 wirkte er zudem als Privatdozent an der Universität Mainz. Von 2001 bis 2003 war Hallermann als Ordinariatsrat in Eichstätt und Direktor des Bistumshauses Schloss Hirschberg aktiv. 2002 wurde er zudem als Vertreter des Dienstgebers Beisitzer der Schlichtungsstellen für die Diözese Eichstätt. Zum 1. Oktober 2003 erfolgte die Ernennung zum Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seit 2003 hilft Hallermann in der Seelsorge in der Pfarreiengemeinschaft Giebelstadt, seit 2005 gehört er dem Priesterrat des Bistums Würzburg an. Im universitären Bereich nimmt er zahlreiche zusätzliche Aufgaben wahr: Beispielsweise ist er seit 2003 Mitglied im Diplom-Prüfungsausschuss der Katholisch-Theologischen Fakultät. Für den Bologna-Prozess ist Hallermann zudem seit 2004 Beauftragter seiner Fakultät. Außerdem vertrat er die Universität Würzburg von 2005 bis 2013 beim Katholisch-Theologischen Fakultätentag. Darüber hinaus ist Hallermann unter anderem seit 2014 Gutachter für den Päpstlichen Rat für Gesetzestexte.

Mehr als 100 wissenschaftliche Aufsätze und Monographien sowie über 100 Lexikonartikel hat Hallermann verfasst. Seine wichtigsten Veröffentlichungen sind: „Präsenz der Kirche an der Hochschule“, München 1996; „Die Verantwortung gemeinsam tragen. Erfahrungen mit der kooperativen Pastoral im Bistum Mainz“, Mainz 1999; „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“, Paderborn u. a. 1999; „Ökumene und Kirchenrecht – Bausteine oder Stolpersteine?“, Mainz 2000; „Pfarrei und pfarrliche Seelsorge. Ein kirchenrechtliches Handbuch für Studium und Praxis“, Paderborn – München – Wien – Zürich 2004; „Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe. Übersetzung u. Kommentar“, Paderborn - München - Wien - Zürich 2006;  „Ratlos – oder gut beraten? Die Beratung des Diözesanbischofs“, Paderborn - München - Wien - Zürich 2010; „Katholische Theologie im Bologna-Prozess. Gesetze, Dokumente, Berichte“, Paderborn – München – Wien – Zürich 2011.

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Dr. Thomas Meckel zum Professor ernannt

Dr. theol. habil. Lic. iur. can. Thomas Meckel M.A., bis 31.03.2015 Akademischer Oberrat am hiesigen Lehrstuhl für Kirchenrecht, hat einen Ruf auf die W3-Professur für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main angenommen. Bereits seit dem 01.04.2015 hatte er deren Vertretung übernommen. Er wurde vom Generaloberen der Gesellschaft Jesu, Prof. Dr. Adolfo Nicolás SJ, der gleichzeitig Großkanzler der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen ist, mit Schreiben vom 13. August 2015 zum Professor für Kirchenrecht ernannt. Wenige Tage zuvor hatte Meckel das "Nihil obstat" des Apostolischen Stuhls erhalten. Wir gratulieren ganz herzlich!


 

Habilitation von Dr. theol. Lic.iur.can. Thomas Meckel M.A.

Aufgrund seiner erfolgreich in Forschung und Lehre erbrachten Habilitationsleistungen, insbesondere seiner Habilitationsschrift, hat der Fakultätsrat der Kath.-Theol. Fakultät in seiner Sitzung vom 19.11.2014 auf Vorschlag des Fachmentorats die Lehrbefähigung von Herrn Dr. theol. Lic. iur. can. Thomas Meckel M.A. für das Fach Kirchenrecht, Staatskirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte festgestellt.

Der Dekan der Kath.-Theol. Fakultät, Prof. Dr. Heribert Hallermann, würdigte die Habilitationsleistungen Meckels und sprach ihm im Namen der Kath.-Theol. Fakultät seine Glückwünsche zum erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens aus.



 

Verleihung des Kardinal-Wetter-Preises an Dr. Thomas Meckel

Am gleichen Tag wurde Thomas Meckel Rahmen einer öffentlichen akademischen Feier von der Katholischen Akademie in Bayern  und Kardinal Wetter der Kardinal-Wetter-Preis verliehen. Die Auszeichnung wird herausragenden Qualifikationsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlern verliehen. Thomas Meckel erhielt den Preis für seine Promotion im Fach Kirchenrecht „Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts“.

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Kardinal-Wetter-Preis für Würzburger Theologen Dr. Thomas Meckel

Würzburg/München (POW) Dr. Thomas Meckel (33), Akademischer Rat am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Würzburg, erhält den Kardinal-Wetter-Preis 2014. Das hat die Katholische Akademie Bayern am Mittwoch, 8. Oktober, bekanntgegeben.

Die mit 1500 Euro dotierte Auszeichnung wird im Rahmen einer öffentlichen akademischen Feier am Mittwoch, 19. November, in Würzburg überreicht. Meckel erhält den Preis für seine Promotion im Fach Kirchenrecht mit dem Titel „Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts“ an der Universität Würzburg. Derzeit arbeitet er an seinem Habilitationsprojekt im Bereich der theologischen Grundlegung des Kirchenrechts. Der Kardinal-Wetter-Preis gilt als Erinnerung an das Wirken von Friedrich Kardinal Wetter als Bischof und Wissenschaftler. Er wird seit 2008 jährlich für Dissertations- und Habilitationsarbeiten aus allen theologischen Disziplinen verliehen. Die Vergabe erfolgt nach enger Absprache gemeinsam durch die Akademie und abwechselnd durch die katholisch-theologischen Fakultäten beziehungsweise Institute der bayerischen staatlichen Universitäten und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.  

 

Promotion erfolgreich abgeschlossen

Fr. Augustus Chukwuma Izekwe hat am 15. Juli 2014 seine theologische Promotion im Fach Kirchenrecht mit der Gesamtnote „magna cum laude“ erfolgreich abgeschlossen. Fr. Augustus wurde am 1. August 1974 in Akokwa/Nigeria geboren. Nach dem Studium der Philosophie und der Theologie am Seat of Wisdom Seminary Owerri/Nigeria wurde er im November 2003 zum Priester der Diözese Orlu/Nigeria geweiht und war dort in verschiedenen Pfarreien seelsorglich tätig. Seit Sommer 2010 hat Fr. Augustus in Würzburg zunächst einen Deutschkurs absolviert und im Frühjahr 2011 mit der Arbeit an seiner Dissertation begonnen. Unter dem Titel „The future of Christian Marriage among the Igbo vis-à-vis Childlessness. A Canonical cum Pastoral Study of Canon 1055 par. 1“ widmet er sich der Situation der Kinderlosigkeit, die aufgrund der großen Wertschätzung von Kindern als ehelichem Gut auch unter katholischen Igbo zum ehegefährdenden Problem werden kann. Fr. Augustus gehört zu den ausländischen Priestern, deren Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg durch das Förderprogramm der Diözese Würzburg unterstützt wird. Die Dissertation von Fr. Augustus wurde vom Inhaber des Würzburger Lehrstuhls für Kirchenrecht Prof. Dr. Heribert Hallermann betreut.


P. Peter Koch C.Ss.R. wurde zum Dr. theol. promoviert

P. Peter Koch C.Ss.R. hat am 5. November 2013 seine theologische Promotion im Fach Kirchenrecht mit dem Prädikat „summa cum laude“ erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeit wurde vom Inhaber des Würzburger Lehrstuhls für Kirchenrecht, Univ.-Prof. Dr. Heribert Hallermann, begleitet. Das Zweitgutachten wurde von Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees, Innsbruck, erstellt.

P. Koch wurde am 29.09.1971 in St. Michael/Salzburg in Österreich geboren und ist in Rennweg/Kärnten aufgewachsen. Nach der Pflichtschulzeit hat er von 1987-1990 zunächst eine Lehre als Tischler absolviert, dann von 1990-1991 seinen Wehrdienst als Sanitäter geleistet und anschließend in Horn/Niederösterreich das Gymnasium absolviert, das er 1996 mit der Matura (Abitur) angeschlossen hat. Den ersten beiden Jahren des Theologiestudiums in Innsbruck schloss sich 1998-1999 das Noviziat in der Ordensgemeinschaft der Redemptoristen in Forchheim/Oberfranken an, anschließend hat P. Koch das Theologiestudium an der katholisch-Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg fortgeführt und im Februar 2003 mit dem Diplom abgeschlossen. Mit der ewigen Profess hat sich P. Koch am 21.06.2003 dauerhaft an die Ordensgemeinschaft der Redemptoristen gebunden. Nach seiner Priesterweihe am 27.06.2004 war P. Koch zunächst für zwei Jahre als Religionslehrer in Katzelsdorf/Niederösterreich im Einsatz, anschließend als priesterlicher Mitarbeiter in der Pfarreiengemeinschaft Aub/Gelchsheim in der Diözese Würzburg. Im Herbst 2007 hat P. Koch sein Promotionsstudium begonnen. Zunächst arbeitete er in der Ausbildungskommunität der Redemptoristen in Würzburg mit, im Jahr 2011 wurde er als Rektor an das österreichische Redemptoristenkolleg Maria Puchheim in Attnang-Puchheim versetzt. P. Koch war Mitglied der Graduiertenschule für Geisteswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

In seiner Dissertation „Die Ordenspfarre. Die Formen der Verbindung von Pfarre und Ordensinstitut“ hat sich P. Koch intensiv mit einer strukturellen Frage beschäftigt, der in den aktuellen Strukturveränderungen, die sich besonders in der Zusammenlegung von Pfarreien zeigen, wieder aktuelle Bedeutung zukommt. Historisch gewachsen und teilweise auch hoheitlich dekretiert ist das Rechtsinstitut der Inkorporation, durch das eine Pfarrei und eine Ordensniederlassung dauerhaft verknüpft wurden. Für eine solche Verbindung konnten sowohl vermögensrechtliche Interessen als auch seelsorgliche Belange ausschlaggebend sein. Das Kloster, das heißt eine juristische Person, galt dabei als Pfarrer und kam insbesondere als Inhaber und Nutznießer des pfarrlichen Vermögens in den Blick. Das II. Vatikanische Konzil hat demgegenüber die pfarrliche Seelsorge in den Mittelpunkt gestellt und verboten, dass eine juristische Person als Pfarrer eingesetzt wird. Die Ortskirchen in Österreich haben das Rechtsinstitut der Inkorporation weitgehend beibehalten; das Amt des Pfarrers wird nun aber einem konkreten Ordenspriester übertragen. Die feste strukturelle Verbindung von Pfarrei und Ordensniederlassung, die sich über lange Zeit als Garant pfarrlicher Strukturen erweisen hat, wird nun aber immer mehr zum Hindernis für die pfarrliche Seelsorge durch die Orden: Die einzelnen Gemeinschaften sind nämlich oft nicht mehr in der Lage, die mit der Inkorporation verbundenen finanziellen und personellen Verpflichtungen zu erfüllen. Insofern steht es an, wie P. Koch eindrücklich herausgearbeitet hat, die bestehenden Strukturen zu überdenken, um auch in Zukunft eine seelsorgliche Arbeit von Ordenspriestern in Pfarreien möglich zu machen. Auch in diesem Fall gilt der Primat der Seelsorge vor den Strukturen.

Heribert Hallermann


Promotion erfolgreich beendet

 

P. Paulinus Chibuike Nwaigwe SMMM hat am 24.10.2012 seine Promotion im Fach Kirchenrecht mit der Gesamtnote „magna cum laude“ erfolgreich abgeschlossen. P. Paulinus wurde am 28.06.1975 in Nigeria geboren und dort 2004 zum Priester geweiht. Er gehört der nigerianischen Ordensgemeinschaft der Sons of Mary Mother of Mercy (SMMM) an und lebt seit Frühjahr 2007 in der Diözese Würzburg; er gehört zu den ausländischen Priestern, deren Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg durch das Förderprogramm der Diözese Würzburg unterstützt wird. Seit dem Herbst 2007 war P. Paulinus zur priesterlichen Mithilfe zunächst in Eggenhausen bei Werneck und seit Herbst 2011 in Hesselbach eingesetzt. Nach einem intensiven Deutschkurs hat P. Paulinus im Jahr 2009 mit seiner Doktorarbeit zum Thema „Canonical Marriage Preparation in the Igbo Tradition in the Light of Canon 1063 of the 1983 Code of Canon Law: Canonical Norms and Inculturation“ begonnen, die er im Sommer 2012 fertigstellen konnte. P. Paulinus entwickelt in seiner Dissertation überzeugende Perspektiven für die Inkulturation der kirchlichen Ehevorbereitung und Ehebegleitung in den Igbo-Diözesen in Nigeria und zeigt Wege auf, wie die traditionelle Ehevorbereitung der Igbo einerseits und die kirchenrechtlich geforderte Ehevorbereitung andererseits fruchtbar miteinander verbunden werden können. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Heribert Hallermann, dem Inhaber des Würzburger Lehrstuhls für Kirchenrecht, angeregt und begleitet.


 

Exzellente kanonistische Dissertation

Kirchenrechtler Thomas Meckel beim Stiftungsfest mit Promotionspreis ausgezeichnet

11.05.12 Für seine hervorragende Doktorarbeit erhielt Dr. Thomas Meckel, Akademischer Rat am Lehrstuhl für Kirchenrecht, beim diesjährigen Stiftungsfest den gemeinsamen Promotionspreis von Unterfränkischer Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft und Universität.

Bei der Feierstunde in der Neubaukirche am 11. Mai konnten Unterfrankens Regierungspräsident Paul Beinhofer und Universitätspräsident Alfred Forchel insgesamt 25 Nachwuchsforscherinnen und -forscher auszeichnen. Jeder Preisträger erhielt 500 Euro, eine Urkunde und ein Buch aus der Reihe „Fränkische Lebensbilder“.

Die Unterfränkische Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft wurde 1964 ins Leben gerufen. Anlass war ein Jubiläum, die 150-jährige Zugehörigkeit Unterfrankens zu Bayern. Initiiert wurde die Stiftung vom damaligen Regierungspräsidenten Heinz Günder und vom Würzburger Geschichtsprofessor Otto Meyer. Ab 2012 wurden die Mittel in enger Zusammenarbeit mit der Universität aufgestockt.

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Professor Hallermann zum Experten der vatikanischen Evaluationsagentur AVEPRO ernannt

Würzburger Kirchenrechtler unterstützt Evaluation und Qualitätsförderung kirchlicher Universitäten und theologischer Fakultäten in Europa

17.04.12 (cet) Professor Heribert Hallermann, Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg, wurde mit Wirkung vom 2. April 2012 zum Experten für Evaluation und Qualitätsförderung der Agentur AVEPRO des Heiligen Stuhls ernannt.

Als externe Mitarbeiter sind die AVEPRO-Experten u.a. für die Kontrolle der kirchlichen Universitäten, theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher akademischer Institutionen verantwortlich. Sie werden vom Präsidenten der Agentur, dem italienischen Jesuiten Franco Imoda SJ, nach Rücksprache mit der Kongregation für das Katholische Bildungswesen für fünf Jahre ernannt.

AVEPRO, die „Agentur für die Evaluierung und Förderung der Qualität an den kirchlichen Universitäten und Fakultäten“ wurde 2007 im Zuge des europäischen Bologna-Prozesses auf Veranlassung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen gegründet. Aufgabe von AVEPRO ist es, die Qualität der Forschung und Lehre an katholischen akademischen Einrichtungen zu sichern und adäquate internationale Standards und Abschlüsse in der akademischen Ausbildung im Bereich der katholischen Kirche zu erreichen.


 

Aktuelle Buchveröffentlichung: "Von der Trennung zur Einheit. Das Bemühen um die Pius-Bruderschaft"

Offenkundig stehen jetzt Entscheidungen an: Nach dem vorläufigen Abschluss der Lehrgespräche zwischen der Römischen Glaubenskongregation und der Pius-Bruderschaft und einem anschließenden Treffen der Verantwortlichen der Bruderschaft am 7. und 8.10.2011 in Albano bei Rom wurde am 3.11.2011 vom britischen Distriktoberen der Pius-Bruderschaft die Meldung lanciert, dass die von Rom vorgelegte dogmatische Präambel inakzeptabel sei und deshalb nicht unterschrieben werde. Diese Meldung wurde zwar als nicht autorisiert zurückgezogen, das Generalhaus der Bruderschaft hat jedoch den Inhalt der Meldung nicht dementiert. Insofern steht jetzt möglicherweise die Frage an, ob Rom die Pius-Bruderschaft für schismatisch erklären muss.

In diesen aktuellen Kontext hinein erscheint unter dem Titel „Von der Trennung zur Einheit. Das Bemühen um die Pius-Bruderschaft“ der 7. Band der Reihe „Würzburger Theologie“. Er nimmt Bezug auf die gleichnamige wissenschaftliche Fachtagung, die vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 4. bis 6. Oktober 2010 im Bistumshaus der Diözese Eichstätt Schloss Hirschberg durchgeführt wurde. Das Buch versammelt in seinem ersten Teil die Beiträge, die bei der Tagung in Vorträgen vorgestellt wurden und die Anlass zu intensiven und weiterführenden Gesprächen gaben. Aus diesen Diskussionen sind weitere Beiträge entstanden, die die Tagung in gewisser Weise fortführen und im zweiten Teil dieses Bandes versammelt sind.

Zunächst zeichnet Stephan Haering, München, in seinem Beitrag „Auf dem Weg zur Exkommunikation“ die Stationen des Konflikts zwischen Rom und der Pius-Bruderschaft nach. Dieser findet seine tieferen Wurzeln in der Biographie Lefebvres und in dessen gedanklicher Nähe zu den Ideen der Action française: Lefebvre lehnt das Konzil mit der Begründung ab, dass es den zentralen Ideen der Französischen Revolution in der Kirche Geltung verschafft habe, nämlich der Freiheit (Religionsfreiheit), der Gleichheit (Kollegialität der Bischöfe) und der Brüderlichkeit (christlicher Ökumenismus, Dialog mit nichtchristlichen Religionen).

Markus Graulich, Rom, schließt daran an und verfolgt unter der Fragestellung „Von der Exkommunikation zur Communio?“ den Weg des Dialogs zwischen dem Vatikan und der Pius-Bruderschaft. Trotz eines weitgehenden Entgegenkommens insbesondere von Seiten Papst Benedikt XVI. ist beim derzeitigen Stand des Dialoges noch nicht abzuschätzen, ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird. In diesem Fall stünde jedenfalls für die Wiedereingliederung der Pius-Bruderschaft in die volle Communio ein entsprechendes kirchenrechtliches Instrumentarium bereit.

Im Anschluss daran geht Wolfgang Klausnitzer, Würzburg, dem Thema „Der Papst als Garant der Einheit“ nach und skizziert damit eine zentrale Aufgabe des Petrusdienstes, an deren Verwirklichung sich jedoch die ganze Kirche beteiligen muss. Vernehmlich wird die Anfrage des Fundamentaltheologen an die Kirchenrechtswissenschaft formuliert, ob und wie sich die Einbindung des Papstes und seines Einheitsdienstes kirchenrechtlich konzipieren lässt.

Bernd Dennemarck, Benediktbeuern, geht in seinem Beitrag „Die Anhänger der Pius-Bruderschaft – rechtliche Probleme“ den vielfältigen praktischen rechtlichen Problemen nach, die sich aus der Zugehörigkeit von Gläubigen zu einer schismatischen Gemeinschaft ergeben, die auf dem Weg ist, sich zu einer getrennten kirchlichen Gemeinschaft zu entwickeln.

In der Auseinandersetzung mit der Pius-Bruderschaft kommt der Feier der Liturgie, namentlich der Eucharistie, zentrale Bedeutung zu. Eine Liturgie, die sich nicht nur als äußerer Vollzug scheinbar zeitloser Riten versteht und auf deren bloße Ästhetisierung zielt, sondern die gefeierte Ausdrucksform des ekklesiologischen Selbstverständnisses der Kirche sein will, stellt aufgrund ihrer Feierform zentrale theologische Fragen. Jürgen Bärsch, Eichstätt, legt diese Zusammenhänge in seinem Beitrag „Populo congregato. Die Feier der Liturgie als Ausdrucksform der Ekklesiologie“ dar und setzt damit hinter die verbreitete Harmlosigkeit gegenüber der so genannten „Tridentinischen Messe“ ein deutliches Fragezeichen.

Wilhelm Rees, Innsbruck, erwägt „Strafrechtliche Aspekte im Blick auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. mit besonderem Blick auf die Aufhebung der Exkommunikation“. Aufgrund der bekannten Fakten kann die Aufhebung der Exkommunikation für Bischöfe der Pius-Bruderschaft im Januar 2009 nur als ein Gnadenakt des Papstes verstanden werden. Durch diesen Gnadenakt hat sich nur die persönliche rechtliche Situation der vier Bischöfe verändert, die jedoch wie die in der Pius-Bruderschaft geweihten Priester suspendiert bleiben; die rechtliche Situation der Bruderschaft selbst ist unverändert geblieben.

Im engen sachlichen Zusammenhang hierzu steht der Beitrag von Peter Krämer, Trier, „Leugner des Holocaust – Möglichkeiten und Grenzen kirchlicher Einflussnahme“ Wie überzeugend dargelegt wird, bietet das geltende kirchliche Strafrecht auch ohne die Einfügung neuer, aus dem staatlichen Recht entlehnter Straftatbestände geeignete Ansatzpunkte, um disziplinär oder strafrechtlich gegenüber solchen Gläubigen vorgehen zu können, die den Holocaust leugnen.

Christoph Böttigheimer, Eichstätt, reflektiert angesichts des weitgehenden Entgegenkommens des Heiligen Stuhls gegenüber der Pius-Bruderschaft einerseits und den oft nur mühsamen Fortschritten in der Ökumene andererseits die Frage „Was ist zur Einheit erforderlich?“. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass in der Ökumene bisher keine Verständigung darüber in Sicht ist, was unter „Einheit der Kirche“ zu verstehen ist. Für die Einheit mit der Pius-Bruderschaft ist neben der Anerkennung der Autorität des Papstes und der Gemeinschaft mit dem Bischofskollegium auch das ungeteilte Bekenntnis zu Glauben und Sitte der katholischen Kirche von Nöten, insbesondere die uneingeschränkte Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils.

In den zweiten Teil dieses Sammelbandes wurden einige Beiträge aufgenommen, die an die Diskussionen der Fachtagung anknüpfen und diese in einzelnen Aspekten weiterführen und vertiefen wollen. So fragt Matthias Pulte, Mainz, in seinem Beitrag „Communio plena mit und in der Kirche – alles nur eine Frage der Disziplin?“ nach der Erfüllung des Tatbestands des Schismas durch die Mitglieder und die Anhänger der Pius-Bruderschaft. Ferner vergleicht er konkrete Aussagen der Pius-Bruderschaft mit lehramtlichen Aussagen der römisch-katholischen Kirche und zeigt rechtliche Möglichkeiten für eine mögliche Wiederherstellung der kirchlichen Einheit auf.

Ludger Müller, Wien, geht unter dem Thema „Die Befreiung von einer Tatsanktion im Gnadenweg – Systemwidrigkeiten im geltenden kirchlichen Sanktionsrecht?“ der speziellen strafrechtlichen Frage nach, ob der Erlass einer als Tatsanktion eingetretenen Zensur möglich ist, wenn der Betreffende vorher keine ernsthafte Verhaltensänderung zeigt. Dabei stellt er die Frage, ob ein Erlass einer Tatstrafe möglicherweise systemwidrig ist oder ob sich hier nicht wenigstens eine Lücke im kirchlichen Strafrecht zeigt.

Mit seinem Beitrag „Gnade vor Recht? Kanonistische Fragen zu den Wirkungen des Dekrets vom 21. Januar 2009“ setzt sich Heribert Hallermann, Würzburg, kritisch mit den möglichen Wirkungen auseinander, welche die Aufhebung der Exkommunikation zeitigt. Bei allen Schritten, die seitens des Papstes auf die Pius-Bruderschaft zu getan wurden, bleibt die Frage unbeantwortet, wie weit der Weg der Gnade gehen kann und wo der Punkt erreicht ist, an dem klare rechtliche Entscheidungen und Konsequenzen gefordert sind, damit die Einheit der Kirche nicht weiter gefährdet und die Lehrautorität des Papstes sowie des Bischofskollegiums nicht beschädigt werden.

Angesichts der Unterscheidung von Wandelbarem und Unwandelbarem in der Tradition der Kirche geht Thomas Meckel, Würzburg, in seinem Beitrag „Das Ius divinum positivum – eine unverhandelbare Kategorie des Kirchenrechts“ von der Tatsache aus, dass die Kirche gemäß c. 755 CIC/1983 iure divino positivo zur Einheit und zur Ökumene verpflichtet ist. Nach der Erhebung des kodikarischen Befunds zum Ius divinum positivum werden die Begründung und die Diskussion dieser spezifischen rechtlichen Kategorie in der Kirchenrechtswissenschaft und in der systematischen Theologie dargelegt und schließlich die rechtstheologische Bedeutung des Ius divinum positivum als unverhandelbare Kategorie aufgezeigt.

Andreas Weiß, Eichstätt, beschäftigt sich unter der Fragestellung „Pius oder Konzil? Zum Umgang mit fundamentalistischen Gruppen am rechten Rand der römisch-katholischen Kirche“ grundsätzlich mit dem Phänomen des Fundamentalismus innerhalb der katholischen Kirche. Näherhin untersucht er, ob die Pius-Bruderschaft als fundamentalistisch gelten kann und welche Relevanz eine solche Kategorisierung für die Verhandlungen Roms mit der Pius-Bruderschaft besitzt.

Der soeben erschienene Band ist angesichts der jüngsten Entwicklungen hoch aktuell. Er bietet fundierte und verlässliche Hintergrundinformationen zu einem Vorgang, der möglicherweise in diesen Wochen zu einem – wenigstens vorläufigen – Abschluss kommen dürfte.

Prof. Dr. Heribert Hallermann