Richtlinien zur Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit
Richtlinien zur Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit
Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre schriftliche Hausarbeit nach § 29 LPO oder ihre Magisterarbeit im Fach Religionspädagogik verfassen wollen, melden sich bitte in der Sprechstunde von PD Dr. Boris Kalbheim oder Prof. Dr. Johannes Heger.
Eine schriftliche Hausarbeit umfasst gewöhnlich 40 bis 50 Seiten, genügt in Lay-Out und Durchführung den wissenschaftlichen Standards des Lehrstuhls für Religionspädagogik und behandelt ein dem Zweck der Prüfung angemessenes Thema. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist, so § 29 (3) und (5) LPO I. Die Magisterarbeit soll 60 Seiten lang sein und genügt analogen Ansprüchen nach SPO Mag.
Da der Lehrstuhl eine empirische Ausrichtung verfolgt, sind auch in Qualifikationsarbeiten empirische Elemente Teil der Untersuchung. Eine Themenliste besteht nicht, adäquate Themen, sowie mögliche empirische und hermeneutische Wege der Arbeit werden im persönlichen Gespräch entwickelt.
Hinweise zur formalen Gestaltung von schriftlichen Arbeiten im Fach Religionspädagogik finden Sie hier.
Studierende der Sonderpädagogik können unter Umständen, etwa in Absprache mit Prof. Dr. Roland Stein, ein Thema im Grenzbereich von Sonderpädagogik und Religionspädagogik bearbeiten.