Evaluationsbestimmungen
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Evaluationsbestimmungen der Katholisch-Theologischen Fakultät
vom 30. Mai 2018
Die Evaluationsbestimmungen der Katholisch-Theologischen Fakultät1 verstehen sich als Ausführungsbestimmung zur Ordnung für die Evaluation von Studium und Lehre an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Evaluationsordnung) vom 23. Februar 2018. Sie regeln auf der Grundlage dieser Evaluationsordnung die Zuständigkeit für die Evaluation an der Katholisch-Theologischen Fakultät, deren Durchführung, die Dokumentation der Ergebnisse sowie die Maßnahmenableitung, -umsetzung und -verfolgung.
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziele der Evaluation
§ 2 Zuständigkeit und Verfahren
§ 3 Turnusbezogene Evaluation
§ 4 Lehrveranstaltungsevaluation
§ 5 Studienfachevaluation
§ 6 Jahresgespräch
§ 7 Anlassbezogene fakultäre Evaluation
§ 8 Studienfachaudit
§ 9 Universitäre bzw. externe Befragungen
§ 10 Schlussbestimmungen
§ 1 Ziele der Evaluation
(1) Die Evaluationsordnung definiert das Verständnis der Evaluation wie folgt: „An der Universität Würzburg wird die Evaluation im Bereich Studium und Lehre als ein Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung verstanden, mit dem systematisch Daten und Informationen zu Studienangeboten und -bedingungen, den zugehörigen Verwaltungs- und Serviceleistungen sowie der Infrastruktur erhoben, ausgewertet und diskutiert sowie Weiterentwicklungen initiiert werden.“ Zentrales Ziel der Evaluation ist es, „den Studienbetrieb kritisch und perspektivorientiert zu betrachten, die Qualität in Studium und Lehre zu fördern und in Zusammenarbeit mit allen Gruppen qualitätssichernde und -fördernde Maßnahmen zu entwickeln und zu unterstützen.“
(2) Die Katholisch-Theologische Fakultät leistet mit der Evaluation ihren Beitrag zum Erreichen dieses Ziels, insbesondere zur Weiterentwicklung des Studien- und Lehrangebots, der Ver-besserung der Studien- und Lehrbedingungen, der Erleichterung der Studieneingangsphase, der Optimierung des Studienverlaufs und der Sicherstellung des Studienerfolgs.
§ 2 Zuständigkeit und Verfahren
(1) Verantwortlich für die Durchführung der fakultätsinternen Evaluationen ist nach Maßgabe der Evaluationsordnung grundsätzlich die Studiendekanin / der Studiendekan, die / der an der Katholisch-Theologischen Fakultät mit der / dem Qualitätsbeauftragten identisch ist. An der Katholisch-Theologischen Fakultät wird die Studiendekanin / der Studiendekan bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung durch eine Evaluationsbeauftragte / einen Evaluationsbeauftragten unterstützt.
(2) Für die Durchführung sieht die Evaluationsordnung diverse Verfahren und Instrumente vor. An der Katholisch-Theologischen Fakultät wird die Evaluation im Regelfall mit teilstandardisierten Fragebögen durchgeführt, die durch einen Unterausschuss der Studienfachkommission erarbeitet und weiterentwickelt werden. Die Erstellung und Auswertung der Fragebögen erfolgt mit der Evaluationssoftware EvaSys. Im Einzelfall können weitere Evaluationsinstrumente im Sinne von § 4 Abs. 6 der Evaluationsordnung Anwendung finden.
(3) Die Maßnahmenableitung, -umsetzung und -verfolgung auf Basis der Ergebnisse und deren Analyse erfolgt grundsätzlich durch die Studiendekanin / den Studiendekan. Die Ergebnisauswertung und -analyse sowie die Maßnahmenableitung, -umsetzung und -verfolgung werden im jährlichen Lehr- und Studienfachbericht dokumentiert, der zugleich die Grundlage für die Jahresgespräche zwischen Fakultäts- und Universitätsleitung ist. Bei der Maßnahmen-umsetzung kann die Studiendekanin / der Studiendekan die Studienfachkommission und weitere Gremien einbeziehen.
§ 3 Turnusbezogene Evaluation
(1) An der Katholisch-Theologischen Fakultät werden turnusmäßig Lehrveranstaltungs- und Studienfachevaluationen durchgeführt (§§ 4 und 5). Die Evaluationen erfolgen im semesterweisen Wechsel, sodass sich folgender Turnus ergibt, der im Semester nach Veröffentlichung dieser Evaluationsbestimmungen in Kraft tritt:
1. Semester: Lehrveranstaltungsevaluation – Vorlesungen
2. Semester: Lehrveranstaltungsevaluation – Seminare und Übungen
3. Semester: Studienfachevaluation
(2) Mit diesem Turnus sind die Vorgaben der Evaluationsordnung, dass Lehrveranstaltungs-evaluationen „mindestens einmal innerhalb von drei Jahren“ und Studienfachevaluationen „mindestens einmal im 8-Jahres-Zyklus“ durchgeführt werden, erfüllt.
(3) Die Vorbereitung und Durchführung der turnusmäßigen Evaluation ist Aufgabe der / des Evaluationsbeauftragten in Absprache mit der Studiendekanin / dem Studiendekan und der Fachschaftsvertretung.
(4) Nach Beratung durch die Studienfachkommission kann die Studiendekanin / der Studien-dekan den Turnus wegen anlassbezogener fakultärer Evaluationen (§ 7) oder wegen universi-tärer bzw. externer Befragungen (§ 9) unterbrechen.
§ 4 Lehrveranstaltungsevaluation
(1) Die Evaluation wird in der Regel mittels Papierfragebögen durchgeführt, um eine möglichst hohe Beteiligung zu gewährleisten. Die Evaluation wird den Lehrenden und Studierenden vorab per E-Mail angekündigt. Bei der Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
- Es ist zu gewährleisten, dass nach Möglichkeit das gesamte Lehrveranstaltungsangebot und alle Lehrenden mindestens einmal innerhalb des Turnus evaluiert werden.
- Ausgenommen bleiben wegen zu geringer Fallzahlen Lehrveranstaltungen mit unter 10 (Vorlesungen) bzw. 5 (Seminare und Übungen) Teilnehmerinnen / Teilnehmern.
- In Fällen, in denen die Mindestanzahl der Teilnehmerinnen / Teilnehmer nicht erfüllt ist, können statt des vorgesehenen Befragungsverfahrens in Form von Papierfragebögen alternative Befragungsformen (z.B. Gruppendiskussion, leitfadengestütztes Interview) eingesetzt werden.
(2) Die Evaluation wird in der Mitte des Semesters durchgeführt, um zu gewährleisten, „dass die Lehrenden den Studierenden noch während der Vorlesungszeit eine Rückmeldung zu den Evaluationsergebnissen geben können“.
(3) Nach erfolgter Auswertung werden der Studiendekanin / dem Studiendekan die Einzelergebnisse aller evaluierten Lehrveranstaltungen und den jeweiligen Lehrenden diejenigen ihrer evaluierten Lehrveranstaltungen zeitnah von der / dem Evaluationsbeauftragten übermittelt. Den jeweiligen Lehrenden steht es frei, zu den Ergebnissen gegenüber der Studiendekanin / dem Studiendekan Stellung zu nehmen. Der anonymisierte Gesamtbericht wird auf der Webseite der Katholisch-Theologischen Fakultät veröffentlicht.
(4) „Auf Grundlage der Ergebnisse führt die Studiendekanin / der Studiendekan bei Bedarf mit der bzw. dem jeweiligen Lehrenden ein Gespräch mit dem Ziel, das Ergebnis zu erörtern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation zu klären. Die Ergebnisse des Gesprächs werden schriftlich festgehalten.“ Besonders gute Ergebnisse werden durch die Fakultätsleitung gewürdigt, indem sie z.B. die Studiendekanin / der Studiendekan als Kriterium für den „Preis für gute Lehre an den staatlichen Universitäten in Bayern“ heranzieht.
§ 5 Studienfachevaluation
(1) Die Evaluation wird als Online-Evaluation in der Mitte des Semesters durchgeführt. Um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen, wird die Evaluation rechtzeitig angekündigt und gegebenenfalls wiederholt zur Teilnahme eingeladen.
(2) Der anonymisierte Gesamtbericht wird im Dekanat der Fakultät ausgelegt.
§ 6 Jahresgespräch
Auf Basis des Lehr- und Studienfachberichts, in dem die Evaluationsauswertung und -analyse sowie die Maßnahmenableitung, -umsetzung und -verfolgung dokumentiert sind, treffen sich die Fakultäts- und die Universitätsleitung „einmal im Jahr für eine gemeinsame Betrachtung der Situation in Studium und Lehre“.
§ 7 Anlassbezogene fakultäre Evaluation
(1) Anlassbezogene fakultäre Evaluationen können im Auftrag der Studiendekanin / des Studiendekans als Modulevaluationen oder Einzellehrveranstaltungsevaluationen, z.B. im Rahmen von Qualifikationsverfahren (Habilitationen) oder -stellen (Juniorprofessuren) durchgeführt werden.
(2) Einzellehrveranstaltungsevaluationen können zudem auf Anfrage von Lehrenden an die Evaluationsbeauftragte / den Evaluationsbeauftragten oder bei begründetem Antrag von Stu-dierenden an die Studiendekanin / den Studiendekan veranlasst werden.
§ 8 Studienfachaudit
Am Studienfachaudit wirkt die Katholisch-Theologische Fakultät nach Maßgabe von § 13 der Evaluationsordnung mit.
§ 9 Universitäre bzw. externe Befragungen
Universitäre bzw. externe Befragungen (z.B. Studieneingangsbefragung, Studierendenbefragung, Lehrendenbefragung oder Absolventinnen- und Absolventenbefragung) werden gemäß der Evaluationsordnung durch das zentrale Qualitätsmanagement koordiniert und organisiert. Das zentrale QM lässt die Ergebnisse dieser Befragungen den Verantwortlichen der Katholisch-Theologischen Fakultät zukommen. Die Maßnahmenableitung, -umsetzung und -verfolgung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für die erhobenen Daten gelten die Datenschutzbestimmungen des § 14 Evaluationsordnung.
(2) Die Evaluationsbestimmungen der Katholisch-Theologischen Fakultät werden von einem Unterausschuss der Studienfachkommission, in dem die Professorinnen / Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und die Studierenden vertreten sind, unter Leitung der Studiendekanin / des Studiendekans kontinuierlich weiterentwickelt.
(3) Diese Evaluationsbestimmungen wurden am 30. Mai 2018 vom Fakultätsrat beschlossen und treten mit Veröffentlichung auf der Webseite der Fakultät in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Evaluationskonzept der Fakultät außer Kraft.