Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung ist ein Vertrag, den die betreuende und die promovierende Person schriftlich miteinander schließen, und dabei in Bezug auf das Promotionsvorhaben verbindlich bestimmte Rechte und Pflichten vereinbaren (vgl. §§ 6 Abs. 1 S. 2, 7 Abs. 6 PromO). Zusatzvereinbarungen sind möglich, müssen aber dem Dekanat mitgeteilt werden, um sie in der Promotionsakte hinterlegen zu können.
Das Formblatt (blanko) finden Sie hier zum Download.