Dissertation
Die Dissertation weist die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Forschung nach (vgl. § 41 Abs. 1 S. 1 PromO). Es wird gezeigt, dass die promovierende Person die Technik wissenschaftlichen Arbeitens in der Theologie beherrscht und wissenschaftliche Probleme erkennen und erforschen sowie das Ergebnis der eigenen Forschung angemessen darstellen kann (vgl. § 41 Abs. 1 S. 4 PromO). Dazu muss die Dissertation mit wissenschaftlicher Methode einwandfrei ausgeführt sein und einen beachtlichen Fortschritt in der wissenschaftlichen Erkenntnis der behandelten Frage bringen (vgl. § 41 Abs. 1 S. 3 PromO).
Die Arbeiten müssen in einwandfreier Form mit einem üblichen elektronischen Textverarbeitungsprogramm erstellt werden. Sie müssen ausgedruckt, gebunden oder geheftet und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein und eine Inhaltsübersicht enthalten. Die benutzte Literatur und die sonstigen Hilfsmittel sind in einem Quellen- und Literaturverzeichnis und in den Anmerkungen vollständig anzugeben. Alle wörtlich oder inhaltlich aus der Literatur und anderen Quellen entnommenen Stellen sind als solche kenntlich zu machen (§ 17 Abs. 3 S. 2-5 PromO).