Prüfende Person
Stellt im mündlichen Examen Fragen zum eigenen Fach und bewertet gemeinsam mit der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses die Prüfungsleistung. Bei Dissens zwischen Prüfer*in und Prüfungsvorsitz in der Frage der Benotung ist die Benotung der prüfenden Person maßgeblich.