Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Vorsitzende Person des Promotionsausschusses

Ist personell identisch mit dem*r jeweiligen Dekan*in der Fakultät. Die vorsitzende Person (im Folgenden v. P.) stellt Ihnen die Bescheinigung der Annahme als Doktorand*in aus (§ 5 PromO).

Des Weiteren haben Sie am Ende Ihrer Promotion zwecks Durchführung des Promotionsexamens ein Zulassungsgesuch an die v. P. zu richten und beim Dekanat der Fakultät einzureichen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 1 PromO). Die Entscheidung über das Zulassungsgesuch trifft im Normalfall die v. P. (vgl. § 13 Abs. 1 S. 1 PromO).

Nach bestandenem Examen stellt die v. P. zunächst die Hauptnote des mündlichen Examens wie auch die Gesamtnote des Promotionsexamens fest.