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Katholisch-Theologische Fakultät

Praktika und Sprachkurse im Ausland

Es ist möglich, Fördermittel für Praktika und Sprachkurse im Ausland zu erhalten.

Das Erasmus-Programm fördert Pflichtpraktika und freiwillige Praktika mit einer Dauer von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten. Es muss sich dabei um ein Vollzeitpraktikum handeln. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Zielland und liegt zwischen 250 und 350 Euro monatlich. Mögliche Länder sind die Länder der EU, die Türkei, Island, Norwegen, Liechtenstein, Mazedonien, europäische Überseegebiete und assoziierte Gebiete (z.B. Azoren, Martinique, La Réunion).

Vorgehen: Sie suchen sich Ihren Praktikumsort völlig frei aus. Sobald Sie eine Bestätigung vom Praktikums-Arbeitgeber bekommen haben, gehen Sie damit zum International Office und beantragen die Förderung. Zur Zeit sind die Chancen auf Förderung sehr hoch. Sie dürfen in Ihrem Praktikum bis zu 700 Euro verdienen und können gleichzeitig Fördergelder von Erasmus bekommen.

Anrechnung Ihres Praktikums für Ihr Studium: Ihr Praktikum kann anerkannt werden!
Wenn Sie nach der Magisterstudienordnung in der Fassung vom 15. Oktober 2013 ("neuer Magister") studieren, gehören zu den von Ihnen nachzuweisenden Leistungen zwei Praktika in unterschiedlichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern (Modul 15).

Der Lehrstuhl für Pastoraltheologie hat die Aufgabe - in Zusammenarbeit mit der jeweiligen für das Praktikum zuständigen Institution (Priesterseminar, ZThPR, Ordensleitung, Caritasverband oder weitere Stellen) - , Sie in Ihren Einsätzen und besonders bei der anschließenden strukturierten Reflexion der Praxiserfahrungen zu unterstützen. Sie müssen sich in zwei Praxisfeldern (Gemeinde, Schule und Erziehung, Caritas und Soziale Dienste, Wissenschaft und Verwaltung, sowie Medien und freie Wirtschaft) orientieren und Erfahrungen für den späteren Beruf sammeln. Beide Praktika zusammen genommen haben einen Umfang von 300 Arbeitsstunden. Der veranschlagte Aufwand deckt den eigentlichen Praxiseinsatz einschließlich der nachfolgenden Reflexion in Form eines Erfahrungsberichts und eines Auswertungsgesprächs ab. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine persönliche Absprache vor (!) Antritt Ihres Auslandsaufenthalts ist unverzichtbar! Nur so kann für beide Seiten verlässlich ausgemacht werden, wie die in der Studienordnung angegebenen formalen
Voraussetzungen (Workload, Zuordnung zum Praxisfeld usw.) erfüllt werden und die Zeit, in der Sie im Ausland sind, der Zielrichtung der studienbegleitenden Praktika entspricht.

Evtl. kann Ihr Aufenthalt so konzipiert werden, dass Sie nicht nur einen Arbeitsort kennen lernen, sondern unterschiedliche Praxisfelder durchlaufen. Dann besteht die Möglichkeit, mit dem kompletten Einsatz beide vom Studium verlangten Praktika abzudecken. Näheres muss individuell besprochen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung um Erasmus-Förderung.

Ein Erasmus-Praktikum ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase möglich (Graduiertenpraktikum), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des International Office für Praktika und auf den Seiten des DAAD für Sprachkurse sowie für Anbieter privater Sprachkurse mit geprüften Qualitätsstandards.