Kirchenrecht im Theologiestudium
Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg bietet ein breites Studienangebot. Katholische Theologie kann in Würzburg sowohl als Vollstudiengang studiert werden, wie auch in diversen Bachelor- und Master-Studiengängen „Theologische Studien“ und im Rahmen der verschiedenen Lehramtsstudiengänge bzw. des sogenannten GWS-Studiums.
Das modularisierte Vollstudium der Katholischen Theologie im Umfang von 300 ECTS-Punkten kann in einer Regelstudienzeit von 10 Semestern studiert werden und wird dem akademischen Grad eines „Magister Theologiae“ bzw. einer „Magistra Theologiae“ abgeschlossen. Die Pflichtlehrveranstaltungen werden in einem Im Unterschied zu anderen Theologischen Fakultäten bietet Würzburg die einzelnen Module im zweisemestrigen in einem jährlichen Rhythmus angeboten, so dass Würzburg auch studientechnisch für Studierende, die ihr „Freijahr“ in Würzburg absolvieren oder den Studienort dauerhaft wechseln möchten, sehr attraktiv ist. Eine kompetente diesbezügliche Beratung im Einzelfall wird durch die Studienkoordination und Fachstudienberatung der Fakultät gewährleistet. Anlässlich der erfolgreichen Re-Akkreditierung in Jahre 2019 konnte die Fakultät mit ihrem Studienkonzept überzeugen (vgl. Abschlussbericht, S. 2: „Zielgruppenspezifische Beratung und Betreuung sowie ein vielfältiges Engagement in Forschung und Lehre sorgen für sehr gute Studienbedingungen“).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Studiengang Magister Katholische Theologie
Das Fach Kirchenrecht ist gemäß den Vorgaben des kirchlichen Hochschulrechts mit Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden präsent. Zu den wichtigsten Lehrstoffen der Pflichtveranstaltungen zählen
- die innerkirchlichen Pflichten und Rechte der Gläubigen sowie die Organisationsstrukturen auf den Ebenen der Gesamtkirche, der Teilkirchen und der Pfarrei (Verfassungsrecht);
- das Recht des kirchlichen Verkündigungsdienstes, also u.a. die kirchenrechtlichen Regelungen zu den Themenkreisen Dogma und Unfehlbarkeit, Predigt und Katechese, sowie Religionsunterricht;
- das Recht des kirchlichen Heiligungsdienstes, also Rechtsnormen betreffend den Gottesdienst und die Feier der Sakramente und Sakramentalien;
- das kirchliche Eherecht, das im Laufe der Kirchengeschichte eine intensive Aufmerksamkeit des kanonischen Rechts erfahren hat und auch heute aufgrund seiner persönlichen und beruflichen Relevanz für viele Studierende einen besonderen Schwerpunkt im Theologiestudium darstellt; sowie
- schließlich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland (Staatskirchenrecht / Religionsverfassungsrecht).
Weitere kirchenrechtliche Themen sind Gegenstand von Seminaren und anderen Lehrveranstaltungsformaten.
Das Fach Kirchenrecht beteiligt sich am vertieften Studium der Katholischen Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien vor allem gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 3 lit. d LPO I („… Grundfragen des rechtlichen … Handelns der Kirche …“). Hierzu werden auch speziell konzipierte Lehrveranstaltungen angeboten. Im Rahmen des GWS-Studiums können interessierte Lehramtsstudierende zahlreiche kirchenrechtliche Lehrveranstaltungen belegen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen über den Studiengang Lehramt Katholische Religionslehre sowie über das Gesellschaftswissenschaftliche Studium in Katholischer Theologie.
Für Studierende in den verschiedenen Bachelorstudiengängen „Theologische Studien“ bietet das Fach Kirchenrecht eine grundlegende Einführung („Einführung in die kirchliche Rechtsordnung“). Darüber hinaus stehen die Veranstaltungen des Fachs allen Bachelor- und Masterstudierenden offen, sodass sie ihr Studium im Bereich Kirchenrecht in Absprache mit den Dozierenden in Vorlesungen, vertiefenden Übungen und Seminaren je nach eigener Schwerpunktsetzung gestalten können.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Bachelor Theologische Studien und zum Master Theologische Studien