Intern
Lehrstuhl für Religionspädagogik

Hinweise zur Missio canonica

Hier sind Hinweise zur Erlangung der Missio canonica

von Mentor Dr. Johannes Pfeiff

Die Missio canonica (kirchliche Bevollmächtigung) und die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung für die Zeit des Referendariats sind kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt für die Religionslehrkräfte zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Rahmen des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags.

Daher setzt die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft neben der theologischen und pädagogischen Befähigung, die durch das Theologie- und Pädagogikstudium sowie durch den anschließenden Vorbereitungsdienst erworben werden, die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie und die Bereitschaft voraus, „in der Kirche die Kommunikationsbasis für [ihr bzw.] sein Glaubensleben [zu suchen]“ (So: Der Religionsunterricht  in der Schule (1974), 2.8.4, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland – Offizielle Gesamtausgabe, Freiburg i. Br. 2012, S. 147.). Mit der kirchlichen Beauftragung ist die Erwartung verbunden, dass Religionslehrkräfte ein „Zeugnis christlichen Lebens“ (can. 804 § 2 CIC) in Schule und Unterricht geben. Die Missio canonica ist vor allem eine Vertrauenserklärung, die mit der Zusage verbunden ist, dass die Kirche die Religionslehrkräfte begleitet und unterstützt (So die Präambel der Musterordnung der katholischen (Erz-)Diözesen Deutschlands für die Erteilung der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht). Im Rahmen des Studiums sind für die Erlangung der Missio canonica bzw. der vorläufigen Unterrichtserlaubnis folgende Veranstaltungen zu absolvieren:  

  • Übung zum Verhältnis von persönlichem Glauben und professioneller Rolle im Religionsunterricht (i.d.R. im Sommersemester)
  • Studienbegleitendes Praktikum im Bereich der Theologie mit Begleitseminar am Lehrstuhl für Religionspädagogik
  • Mentoratsgespräch am Ende des Studiums (mit Mentor)
  • Im Sinne der oben erwähnten Zeugenschaft ist zudem außeruniversitäres Engagement (z.B. in KHG, KJA, Heimatgemeinde oder Mentorat) erwünscht, aber nicht unbedingt notwendig.

Ein Hinweis für die Studierenden des Grundschullehramtes: Das studienbegleitende Praktikum hat für Sie zwei Begleitveranstaltungen, eine am Lehrstuhl Religionspädagogik und eine am Lehrstuhl Grundschuldidaktik. Für beide Veranstaltungen erhalten Sie ECTS-Punkte, und in beiden Veranstaltungen muss ein Praktikumsbericht eingereicht werden.