Magister
Katholische Theologie
Studien- und Prüfungsordnung 2021
Die Qualifikationsziele, deren Umsetzung im Studiengangkonzept und Zielerreichung im Prüfungssystem sind in der Anlage 1 der Studien- und Prüfungsordnung beschrieben.
Die beruflichen Möglichkeiten für Absolventen/-innen eines theologischen Studiums sind so vielfältig, wie das Studium der Theologie, das ausgesprochen breit gefächert, vielseitig angelegt und nachhaltig ausgerichtet ist. Theologen/-innen arbeiten daher nicht nur in den „klassischen“ kirchlichen Berufen Priester, Pastoralreferent/in und Religionslehrer/in oder in der akademischen Forschung und Lehre, sondern wie Absolventen/-innen anderer geisteswissenschaftlicher Fächer auch in ganz unterschiedlichen kirchlichen wie außerkirchlichen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen, in denen sich für Theologen/-innen sehr gute Berufseinstiegs- und -entwicklungsmöglichkeiten bieten. Einen Eindruck von der Vielfalt beruflicher Möglichkeiten und Tätigkeitsfelder bietet die Übersicht Berufsfelder für Absolventen/-innen eines theologischen Studiums.
Das (Voll-) Studium der Katholischen Theologie (Ein-Fach, 5 Jahre, 300 ECTS) mit dem Abschluss Magister bzw. Magistra Theologiae (Mag. Theol.) qualifiziert speziell zur beruflichen Tätigkeit als Diözesan- oder Ordenspriester, als akademisch ausgebildete/r Mitarbeiter/in in verschiedenen Berufen (z.B. Pastoralreferent/in, Religionslehrer/in im kirchlichen Dienst) und Handlungsfeldern der Kirche (z.B. Jugend- und Erwachsenenbildung, Katechese, kirchliche Verwaltung, Unterstützung kirchlicher Leitung) oder als Mitarbeiter/in in der theologischen Forschung und Lehre. Zudem bereitet es auf eine Promotion zum Lizentiat und Doktor der Theologie (Lic. theol., Dr. theol.) vor und eröffnet damit die Möglichkeit zur Tätigkeit in der akademischen Forschung und Lehre.
Wichtiger Hinweis: Die Studien- und Prüfungsordnung enthält neben der Studienfachbeschreibung (Anlage 3) auch ein Modulhandbuch (Anlage 4) mit Modul- und Teilmodulbeschreibungen aller Teil-/Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs sowie der Magister-Prüfung. Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen unter dem folgenden Akkordeon (Modulhandbuch und Modulbeschreibungen) hingegen enthalten nur die Modul-, nicht aber die Teilmodulbeschreibungen.
Modulhandbuch Magister Katholische Theologie 1-Fach 300 ECTS
Die Modulbeschreibungen einzelner Module finden Sie auf der Seite Modulbeschreibungen Katholisch-Theologische Fakultät (sortiert nach Kurzbezeichnung).
Wichtiger Hinweis: Dieses Modulhandbuch wie auch die Modulbeschreibungen der einzelnen Module enthalten anders das Modulhandbuch (Anlage 4) der Studien- und Prüfungsordnung nur die Modul-, nicht aber die Teilmodulbeschreibungen.
Nach freier Wahl der Studierenden können Schlüsselqualifikationen aus allen einschlägigen Angeboten erworben werden, die in der Studienfachbeschreibung bzw. im Modulhandbuch (im Wahlpflichtbereich: Module 01-M25a – 01-M25p) als solche ausgewiesen sind (allgemeine und fachspezifische Schlüsselqualifikationen) oder die entsprechend den Regelungen der Ergänzenden Bestimmungen für den Pool der allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ-Pool) im Rahmen eines Bachelor-Studiums an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 20. Oktober 2015 in der jeweils geltenden Fassung angeboten werden.
Studienverlaufsplan für den Magister-Studiengang Katholische Theologie (Teil-/Module des Pflichtbereichs und der Magister-Prüfung)
Unverbindliche Übersichten über das Veranstaltungsangebot im Pflichtbereich und die angebotenen Sprachkurse nach Fachsemestern
WS 24/25:
Mag. 1. Sem. Mag. 3. Sem. Mag. 5. Sem. Mag. 7. Sem. Mag. 9. Sem.
SS 24:
Mag. 2. Sem. Mag. 4. Sem. Mag. 6. Sem. Mag. 8. Sem. Mag. 10. Sem.
Informationen und Hinweise zu den erforderlichen geprüften bzw. ausreichenden Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch und Hebräisch finden Sie auf der Studium-Unterseite Sprachkenntnisse.
Im Magister-Studiengang Katholische Theologie sind zwei externe Praktika (in den Praxisfeldern Gemeinde, Schule und Erziehung, Caritas und Soziale Dienste, Wissenschaft und Verwaltung oder Medien und freie Wirtschaft) zur Berufsorientierung im Pflichtbereich (M15) zu absolvieren. Die zu absolvierenden Praktika werden in der Regel von externen Kooperationspartnern angeboten, im Falle studienbegleitender Ausbildung vor allem vom Bischöflichen Priesterseminar und Zentrum für Theologiestudierende und zukünftige PastoralreferentInnen der Diözese Würzburg bzw. Theologischen Mentorat des Erzbistums Bamberg im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Kompetente Unterstützung und individuelle Betreuung bei der Suche und Planung, Organisation und Durchführung wie auch bei der Auswertung oder Anrechnung (von z.B. Praktika oder Praxiserfahrungen im Ausland) erhalten Studierende, die sich für ein solches Praktikum interessieren, ein solches planen oder bereits abgeschlossen haben, seitens der Fakultät vom Wissenschaftlichen Assistenten am Lehrstuhl für Pastoraltheologie. An diesem erfolgt auch die Bewertung des Praktikumsberichtes, dem ein qualifiziertes Abschlussgespräch auf der Basis des Reflexionsberichtes vorausgeht. Nähere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Lerhstuhlseite unter Studienbegleitende Praktika.
Wichtige Informationen und Hinweise zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (Verfahren, Antragstellung, Fristen, Antragsformular, einzureichende Unterlagen, Notenumrechnung) sowie Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts zur Anrechnung von Leistungen.
Zur Erstberatung und Vorbereitung der Antragstellung zur Anrechnung in Studiengängen/-fächern bzw. -bereichen (ASQ-Pool, fächerübergreifender Freier Bereich, GWS) der Katholisch-Theologischen Fakultät wenden Sie sich im Falle von Studiengang-/-fach-/Hochschulwechsel oder Doppel-/Zweitstudium bitte rechtzeitig an den Studienkoordinator und Fachstudienberater.
Im Falle einer Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) an einer ausländischen Theologischen Fakultät im Rahmen eines Mobilitätsprogramms (Erasmus o.a.) wenden Sie sich zur Abklärung der Anrechenbarkeit und Erstellung eines Learning Agreement bzw. einer Anrechnungsvereinbarung bitte schon im Vorfeld an den Ansprechpartner für Internationalen Austausch.
Die Zulassung zur Magister-Abschlussprüfung setzt (u.a.) voraus, dass der bzw. die Studierende zum Zeitpunkt der Anmeldung die Magister-Arbeit fristgemäß abgegeben hat. Um die für die Abfassung der Magister-Arbeit vorgesehene Bearbeitungszeit von sechs Monaten ausschöpfen zu können, soll das Thema der Magister-Arbeit spätestens sechs Monate vor der Anmeldung zur Magister-Abschlussprüfung zugeteilt werden, d.h. bei Ablegung der Magister-Abschlussprüfung (gemäß Studienverlaufsplan im 10. Fachsemester) in einem SS bis 30.11. des vorausgegangenen WS, in einem WS bis 31.05. des vorausgegangenen SS (gemäß Studienverlaufsplan das 9. Fachsemester).
Das Formular zur Zuteilung einer Magister-Arbeit steht auch auf der Webseite des Prüfungsamtes zum Magister Katholische Theologie bereit. Beachten Sie, dass die Datei drei Ausfertigungen (für den Studierenden / die Studierende, für den Betreuer / die Betreuerin und für das Prüfungsamt) enthält. Alle drei sind vollständig auszufüllen und von dem/der Studierenden und dem/der jeweiligen Betreuer/Betreuerin zu unterschreiben!
Das dort genannte Thema der Magister-Arbeit kann innerhalb der ersten 6 Wochen der Bearbeitungszeit einmalig zurückgegeben werden.
Weicht der endgültige Titel der Magister-Arbeit in seinem Wortlaut, nicht aber inhaltlich (keine Rückgabe des Themas), vom dort notierten Thema ab, ist dies dem Prüfungsamt bei der Abgabe der Magister-Arbeit mit dem auch auf der Webseite des Prüfungsamtes zum Magister Katholische Theologie bereitstehenden Formular Thema und Titel der Magisterarbeit anzuzeigen.
Eine Vorlage zur Versicherung der selbstständigen Leistungserbringung finden Sie im Formularcenter des Prüfungsamtes.
Informationen und Hinweise zur Magister-Abschlussprüfung(Prüfungsart/-umfang, Themenfindung, Stoffabspracheprotokoll, Prüfungszeitraum, Anmeldung, Zulassung, Prüfungskommission, -protokoll und -ergebnis, Rücktritt, Nichterscheinen, Wiederholung, u.a.).
Stoffabsprache
Formular für das Stoffabspracheprotokoll zur Magister-Abschlussprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Datei fünf Ausfertigungen (für die/den Studierende*n, den/die Fachvertreter*in, den weiteren / die weitere Fachvertreter*in, den/die Betreuer*in und das Prüfungsprotokoll) enthält. Alle fünf Ausfertigungen sind vollständig auszufüllen und von dem/der Studierenden und dem/der jeweiligen Fachvertreter*in zu unterschreiben!
Anmeldung
Formular für die Anmeldung zur Magister-Abschlussprüfung
Anmeldefrist für den Prüfungszeitraum in einem SS: 01.-31.05.
Anmeldefrist für den Prüfungszeitraum in einem WS: 01.-30.11.
Rücktritt
Formular für den Rücktritt von der angemeldeten Magister-Abschlussprüfung
Rücktrittsfrist: bis zum Ende des 7. Tages vor Beginn der Prüfung
Prüfungszeitraum,-termin und -raum
Die Magister-Abschlussprüfung wird in der Regel am Donnerstag oder Freitag der ersten Woche des regulären (Haupt-) Prüfungszeitraums (letzte Woche der Vorlesungszeit) durchgeführt.
Der konkrete Prüfungstermin (Tag und Uhrzeit) und der Prüfungsraum werden nach der Übermittlung der schriftlichen Anmeldung durch das Prüfungsamt von dem (Sekretariat des) Betreuer(s) bzw. der Betreuerin der Magister-Arbeit, der bzw. die in der Regel zugleich Prüfungsvorsitzender bzw. Prüfungsvorsitzende ist, in Absprache mit den Fachvertretern bzw. Fachvertreterinnen der beiden für die Synthese gewählten Fächer festgelegt und dem Prüfling sowie gegebenenfalls dem Beisitzer bzw. der Beisitzerin unverzüglich, insbesondere in elektronischer Form mitgeteilt.
Speziell für die bzw. den Prüfungsvorsitzende*n (in der Regel der bzw. die Betreuer*in der Magister-Arbeit):
Die Organisation und Durchführung der Magister-Abschlussprüfung im Überblick und das Prüfungsprotokoll zur Magister-Abschlussprüfung
Die Ausstellung des Zeugnisses, der Magister-Urkunde, der Studiendaten (Transcript of Records) und der Zeugnisergänzung (Diploma Supplement) erfolgt bei Erfüllung aller Bedingungen und erfolgreich absolvierter Magister-Prüfung in einem SS möglichst bis zum 01.09., in einem WS möglichst bis zum 01.04.
Bei Bedarf können sich Studierende nach Verbuchung des Ergebnisses der Magister-Abschlussprüfung und vor Aushändigung des Zeugnisses bzw. Erfüllung aller Bedingungen einschließlich erfolgreich absolvierter Magister-Prüfung Bescheinigungen mit Verifizierungscode über bestandene Prüfungen in WueStudy ausstellen lassen.
Zur Beantragung des Magister-Zeugnisses wenden Sie sich bitte formlos und rechtzeitig an die zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamts, ebenso bei Fragen zum Magister-Zeugnis.
Ein Formblatt für den vom Prüfungsamt geforderten Antrag auf Ausstellung eines Magister-Zeugnisses ist auf der o.g. Seite des Prüfungsamtes allerdings bislang nicht verfügbar.
Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (2013 > 2020) ist immer nur mit Wirkung zum nächsten Semester möglich und bis zum Ende der Rückmeldefrist mit dem Formular zum Wechsel der Geltung der Satzung für den Studiengang Katholische Theologie mit dem Abschluss Magister bzw. Magistra Theologiaezu beantragen, das auch auf der Webseite des Prüfungsamtes zum Magister Katholische Theologie bereitsteht.
Die Anrechnung der unter der Geltung der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung erbrachten Leistungen von Amts wegen erfolgt auf Grundlage der durch den Prüfungsausschuss erstellten sogenannten Äquivalenzliste, in der ausgewiesen ist, welche Teil-/Module der alten Fassung der Studien- und Prüfungsordnung auf welche Teil-/Module der neuen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden; bei der Erstellung einer individuellen Äquivalenzliste kann die Verwendung der Excel-Versionhilfreich sein.
Studien- und Prüfungsordnung 2013
Die beruflichen Möglichkeiten für Absolventen/-innen eines theologischen Studiums sind so vielfältig, wie das Studium der Theologie, das ausgesprochen breit gefächert, vielseitig angelegt und nachhaltig ausgerichtet ist. Theologen/-innen arbeiten daher nicht nur in den „klassischen“ kirchlichen Berufen Priester, Pastoralreferent/in und Religionslehrer/in oder in der akademischen Forschung und Lehre, sondern wie Absolventen/-innen anderer geisteswissenschaftlicher Fächer auch in ganz unterschiedlichen kirchlichen wie außerkirchlichen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen, in denen sich für Theologen/-innen sehr gute Berufseinstiegs- und -entwicklungsmöglichkeiten bieten. Einen Eindruck von der Vielfalt beruflicher Möglichkeiten und Tätigkeitsfelder bietet die Übersicht Berufsfelder für Absolventen/-innen eines theologischen Studiums.
Das (Voll-) Studium der Katholischen Theologie (Ein-Fach, 5 Jahre, 300 ECTS) mit dem Abschluss Magister bzw. Magistra Theologiae (Mag. Theol.) qualifiziert speziell zur beruflichen Tätigkeit als Diözesan- oder Ordenspriester, als akademisch ausgebildete/r Mitarbeiter/in in verschiedenen Berufen (z.B. Pastoralreferent/in, Religionslehrer/in im kirchlichen Dienst) und Handlungsfeldern der Kirche (z.B. Jugend- und Erwachsenenbildung, Katechese, kirchliche Verwaltung, Unterstützung kirchlicher Leitung) oder als Mitarbeiter/in in der theologischen Forschung und Lehre. Zudem bereitet es auf eine Promotion zum Lizentiat und Doktor der Theologie (Lic. theol., Dr. theol.) vor und eröffnet damit die Möglichkeit zur Tätigkeit in der akademischen Forschung und Lehre.
Wichtiger Hinweis: Die Studien- und Prüfungsordnung enthält neben der Studienfachbeschreibung (Anlage 1) auch einen Modulkatalog (Anlage 2) mit Modul- und Teilmodulbeschreibungen aller Teil-/Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs sowie der Magister-Prüfung. Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen unter dem folgenden Akkordeon (Modulhandbuch und Modulbeschreibungen) hingegen enthalten nur die Modul-, nicht aber die Teilmodulbeschreibungen.
Modulhandbuch Magister Katholische Theologie 1-Fach 300 ECTS
Die Modulbeschreibungen einzelner Module finden Sie auf der Seite Modulbeschreibungen Katholisch-Theologische Fakultät (sortiert nach Kurzbezeichnung).
Wichtiger Hinweis: Dieses Modulhandbuch wie auch die Modulbeschreibungen der einzelnen Module enthalten anders der Modulkatalog (Anlage 2) der Studien- und Prüfungsordnung (s.o.) nur die Modul-, nicht aber die Teilmodulbeschreibungen.
Unverbindliche Übersichten über das Veranstaltungsangebot im Pflichtbereich und die angebotenen Sprachkurse nach Fachsemestern
WS 24/25:
Mag. 1. Sem. Mag. 3. Sem. Mag. 5. Sem. Mag. 7. Sem. Mag. 9. Sem.
SS 22:
Mag 2. Sem. Mag 4. Sem. Mag 6. Sem. Mag 8. Sem. Mag 10. Sem.
Informationen und Hinweise zu den erforderlichen geprüften bzw. ausreichenden Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch und Hebräisch finden Sie auf der Studium-Unterseite Sprachkenntnisse.
Im Magister-Studiengang Katholische Theologie sind zwei externe Praktika (in den Praxisfeldern Gemeinde, Schule und Erziehung, Caritas und Soziale Dienste, Wissenschaft und Verwaltung oder Medien und freie Wirtschaft) zur Berufsorientierung im Pflichtbereich (M15) zu absolvieren. Die zu absolvierenden Praktika werden in der Regel von externen Kooperationspartnern angeboten, im Falle studienbegleitender Ausbildung vor allem vom Bischöflichen Priesterseminar und Zentrum für Theologiestudierende und zukünftige PastoralreferentInnen der Diözese Würzburg bzw. Theologischen Mentorat des Erzbistums Bamberg im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Kompetente Unterstützung und individuelle Betreuung bei der Suche und Planung, Organisation und Durchführung wie auch bei der Auswertung oder Anrechnung (von z.B. Praktika oder Praxiserfahrungen im Ausland) erhalten Studierende, die sich für ein solches Praktikum interessieren, ein solches planen oder bereits abgeschlossen haben, seitens der Fakultät vom Wissenschaftlichen Assistenten am Lehrstuhl für Pastoraltheologie. An diesem erfolgt auch die Bewertung des Praktikumsberichtes, dem ein qualifiziertes Abschlussgespräch auf der Basis des Reflexionsberichtes vorausgeht. Nähere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Lerhstuhlseite unter Studienbegleitende Praktika.
Freijahrregelung für Studierende des Magister-Studiengangs Katholische Theologie
Wichtige Informationen und Hinweise zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (Verfahren, Antragstellung, Fristen, Antragsformular, einzureichende Unterlagen, Notenumrechnung) sowie Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts zur Anrechnung von Leistungen.
Zur Erstberatung und Vorbereitung der Antragstellung zur Anrechnung in Studiengängen/-fächern bzw. -bereichen (ASQ-Pool, fächerübergreifender Freier Bereich, GWS) der Katholisch-Theologischen Fakultät wenden Sie sich im Falle von Studiengang-/-fach-/Hochschulwechsel oder Doppel-/Zweitstudium bitte rechtzeitig an den Studienkoordinator und Fachstudienberater.
Im Falle einer Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) an einer ausländischen Theologischen Fakultät im Rahmen eines Mobilitätsprogramms (Erasmus o.a.) wenden Sie sich zur Abklärung der Anrechenbarkeit und Erstellung eines Learning Agreement bzw. einer Anrechnungsvereinbarung bitte schon im Vorfeld an den Studienkoordinator und Fachstudienberater.
Informationen und Hinweise zur Magister-Prüfung (Prüfungsabschnitte, Fächerwahl, Prüfungsform, -stoff, Hilfsmittel, Prüfungsdauer, -zeitraum, Anmeldung, Voraussetzungen und Empfehlungen, Anmeldezeitraum, Rücktritt, Wiederholung, Korrektur und Verbuchung, Zeugnisausstellung, Bescheinigungen) und die folgenden Formulare finden Sie auch auf der Seite des Prüfungsamtes zum Magister Katholische Theologie.
Stoffabsprache
Stoffabspracheprotokoll Magister-Prüfung (SPO 2013)
Bitte beachten Sie, dass die Datei zwei Ausfertigungen (für den Studierenden / die Studierende und für den Prüfer / die Prüferin) enthält. Beide Ausfertigungen sind vollständig auszufüllen und von dem/der Studierenden und dem jeweiligen Prüfer / der jeweiligen Prüferin zu unterschreiben!
Anmeldung
in schriftlicher Form
Anmeldung zum ersten Abschnitt der Magister-Prüfung (SPO 2013)
Anmeldung zum zweiten Abschnitt der Magister-Prüfung (SPO 2013)
Anmeldefrist für den Prüfungszeitraum im Anschluss an ein SS: 01.-31.05.
Anmeldefrist für den Prüfungszeitraum im Anschluss an ein WS: 01.-30.11.
Rücktritt
in schriftlicher Form
Rücktritt von der Anmeldung zum ersten Abschnitt der Magister-Prüfung
Rücktritt von der Anmeldung zum zweiten Abschnitt der Magister-Prüfung
Rücktrittsfrist: bis zum 7. Tag vor Beginn der Prüfung
Prüfungstermine, -zeiten und -räume
Schriftliche Prüfungen: Die Prüfungstermine, -zeiten und -räume der schriftlichen Prüfungen im betreffenden Semester gibt der/die jeweilige Prüfer*in bekannt oder können Sie bei der für das Veranstaltungs-, Prüfungs- und Raummanagement zuständigen Mitarbeiterin in der Studienkoordination erfragen.
Mündliche Prüfungen: Die Prüfungstermine, -zeiten und -räume der mündlichen Prüfungen werden erst nach Ablauf der Anmeldefrist, im Falle der Praktischen Theologie erst nach Festlegung und Bekanntgabe der Klausurtermine von dem/der jeweiligen Prüfer*in (innerhalb des jeweiligen Prüfungszeitraums und ggf. in Rücksprache mit dem/den Prüfling/en) festgelegt.
Zur Vermeidung unerwünschter Prüfungskumulationen (Magister-Prüfung 2. Abschnitt und Teilmodulprüfungen des 10. Fachsemesters nach Studienverlaufsplan) kann Prüflingen, die sich zum 2. Abschnitt der Magister-Prüfung (in schriftlicher Form beim Prüfungsamt) und zu einer oder mehreren regulär im Prüfungszeitraum angebotenen Teilmodulprüfung/en (nur!) des 10. Fachsemesters nach Studienverlaufsplan (durch obligatorische Online-Prüfungsanmeldung) angemeldet haben, für die jeweilige Teilmodulprüfung ein Sonderprüfungstermin in der dritt- oder viertletzten Woche der Vorlesungszeit gewährt werden.
Zur Gewährung und Absprache eines solchen Sonderprüfungstermins ist es erforderlich, dass Prüflinge, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen und die benannten Voraussetzungen erfüllen, sich unter Vorlage des Protokolls über die Absprache des Prüfungsstoffes einer Klausur der Magister-Prüfung 2. Abschnitt (direkt oder über das jeweilige Sekretariat) an den/die verantwortliche/n Prüfer/in wenden.
Die fristgerechte Abgabe der Magister-Arbeit soll vor Ablauf der Anmeldefrist zum 2. Abschnitt der Magister-Prüfung erfolgt sein, d.h.: in einem SS bis 31.05., in einem WS bis 30.11.
Das setzt voraus, dass die Zuteilung einer Magister-Arbeit (gemäß Studienverlaufsplan im 9. Fachsemester) bei einer Regelbearbeitungszeit von 6 Monaten im Falle der Anmeldung zum 2. Abschnitt der Magister-Prüfung in einem SS bis 30.11., in einem WS bis 31.05. erfolgt sein muss (s. Formular zur Zuteilung einer Magister-Arbeit), um die Regelbearbeitungszeit voll ausschöpfen zu können.
Das Formular zur Zuteilung einer Magister-Arbeit steht auch auf der Webseite des Prüfungsamtes zum Magister Katholische Theologie bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Datei drei Ausfertigungen (für den Studierenden / die Studierende, für den Betreuer / die Betreuerin und für das Prüfungsamt) enthält. Alle drei Ausfertigungen sind vollständig auszufüllen und von dem/der Studierenden und dem jeweiligen Betreuer / der jeweiligen Betreuerin zu unterschreiben!
Das dort genannte Thema der Arbeit kann innerhalb der ersten 6 Wochen der Bearbeitungszeit einmalig zurückgegeben werden.
Weicht der endgültige Titel der Arbeit in seinem Wortlaut, nicht aber inhaltlich (keine Rückgabe des Themas!), vom dort notierten Thema ab, ist dies dem Prüfungsamt mit dem Formblatt Thema und Titel der Magisterarbeit bei Abgabe der Arbeit dem Prüfungsamt anzuzeigen.
Eine Vorlage zur Versicherung der selbstständigen Leistungserbringung finden Sie im Formularcenter des Prüfungsamtes.
Zur Ausstellung Ihres Magister-Zeugnisses wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Sachbearbeiterin des Prüfungsamts.
Ein Formblatt für den vom Prüfungsamt geforderten Antrag auf Ausstellung eines Magister-Zeugnisses ist auf der o.g. Seite des Prüfungsamtes allerdings bislang nicht verfügbar.